Karenz und Teilzeit
Karenz bedeutet Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts, Teilzeit eine Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit mit einer entsprechenden Reduzierung des Entgelts.
Karenz oder Teilzeit kann aus verschiedenen Gründen vereinbart oder in Anspruch genommen werden, z.B. um Betreuungspflichten nachzukommen (Elternkarenz), um Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen (Bildungskarenz) oder um nahe Angehörige zu pflegen (Pflegekarenz oder Familienhospizkarenz).
Details zu den Voraussetzungen, Rechtsansprüchen und finanziellen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Unterpunkten.