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Neue EU - Militärgüterliste ab 7. Juni 2024

Die neue Liste der Verteidigungsgüter (Gemeinsame Militärgüterliste der EU)
wurde am 17. Januar  2024 veröffentlicht.

Verteidigungsgüter im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes (AußWG) sind alle Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union, die im Anhang zur Richtlinie 2009/43/EG genannt sind und nicht unter das Kriegsmaterialgesetz (KMG) fallen.

Da die Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union aktualisiert wurde, war es nun notwendig, auch die Liste der Verteidigungsgüter im Anhang der Richtlinie 2009/43/EG anzupassen.

Dies geschah durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/242 vom 27. September 2023.

Diese Rechtsvorschrift, d.h. die neue Liste der Verteidigungsgüter, ist ab dem 7. Juni 2024 anzuwenden. Sie ist auch auf Anträge anwendbar, die vor dem 7. Juni 2024 gestellt und noch nicht entschieden wurden.

Kontakt

Abteilung V2 - Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at