Personenbetreuung
24 Stunden Betreuung daheim
Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass jeder und jede Betreuungs- und Pflegebedürftige ganz nach seinen/ihren Vorstellungen die bestmögliche Form der Betreuung erhalten kann. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Rund-um-die-Uhr Betreuung daheim.
Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gilt das Hausbetreuungsgesetz, das vorsieht, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist eine Gewerbeberechtigung für das freie Gewerbe "Personenbetreuung" (§§ 159 ff GewO 1994) erforderlich. Bei einer unselbstständigen Tätigkeit müsste ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Ob es sich im Einzelfall um eine selbständige oder eine unselbständige Tätigkeit handelt, hängt nicht von der formellen Bezeichnung des Vertrages ab, sondern davon, ob die wesentlichen Merkmale für die jeweilige Tätigkeit überwiegend zutreffen oder nicht.
Folgende Merkmale sprechen für eine selbständige Tätigkeit:
- Vorliegen einer Gewerbeberechtigung;
- keine konkreten Vorgaben, wie und welche Tätigkeiten für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung zu erbringen sind (keine Weisungen);
- keine Vorgaben, wann genau die einzelnen Leistungen zu erbringen sind;
- keine Kontrolle der Betreuungskraft hinsichtlich der Erbringung der Leistung in zeitlicher und örtlicher Hinsicht oder bezüglich der Arbeitsabfolge;
- die Betreuungskraft kann sich durch eine andere Betreuungskraft vertreten lassen.
Folgende Merkmale sprechen für eine unselbständige Tätigkeit (Arbeitsverhältnis):
- genaue Vorgaben für die Betreuungskraft, welche Betreuungstätigkeiten wann, wo und auf welche Weise durchzuführen sind (Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsabfolge);
- ständige Kontrolle der Durchführung der Tätigkeit der Betreuungskraft;
- die Betreuungskraft darf sich bei ihrer Tätigkeit nicht durch eine andere Betreuungskraft vertreten lassen.
Weitere Informationen zum Thema Personenbetreuung:
- Musterverträge und Beilagen für Personenbetreuung finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich.
- Informationen für pflegende Angehörige finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur 24-Stunden-Betreuung.
- Weitere Informationen zu den Möglichkeiten und zur Förderung der Betreuung zu Hause finden Sie auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Informationen
- Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung
- Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung
- Maßnahmen für Gewerbetreibende in der Personenbetreuung zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit
- Hausbetreuungsgesetz
Kontakt
Abteilung Gewerberecht: gewerbe@bmaw.gv.at