Verifizierung amtssignierter Schriftstücke
Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft - Zentralleitung ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich unter https://www.signaturpruefung.gv.at
Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft folgende Möglichkeiten der Vorlage zur Echtheitsprüfung an:
- Postalische Zusendung an die Einlaufstelle (Auskunftsstelle) des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Einlaufstelle an folgender Adresse:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Einlaufstelle
Stubenring 1
1010 Wien - Zusendung mittels Fax an die Einlaufstelle des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
FAX-Nummer (+43) 1 713 79 95 - Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse der Einlaufstelle post@bmaw.gv.at oder direkt an die Mailadresse des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin lt. Briefkopf
Positives Ergebnis nach durchgeführter Prüfung wird mitgeteilt mit folgendem Text:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert."
Negatives Ergebnis nach durchgeführter Prüfung wird mitgeteilt mit folgendem Text:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."