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Verifizierung amtssignierter Schriftstücke

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft - Zentralleitung ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich unter https://www.signaturpruefung.gv.at

Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft folgende Möglichkeiten der Vorlage zur Echtheitsprüfung an:

  • Postalische Zusendung an die Einlaufstelle (Auskunftsstelle) des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Einlaufstelle an folgender Adresse:
    Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
    Einlaufstelle
    Stubenring 1
    1010 Wien
  • Zusendung mittels Fax an die Einlaufstelle des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
    FAX-Nummer (+43) 1 713 79 95
  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse der Einlaufstelle post@bmaw.gv.at oder direkt an die Mailadresse des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin lt. Briefkopf

Positives Ergebnis nach durchgeführter Prüfung wird mitgeteilt mit folgendem Text:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert."

Negatives Ergebnis nach durchgeführter Prüfung wird mitgeteilt mit folgendem Text:
"Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."