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Qualifikationsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur"

Mit 1. Mai 2017 ist das Ingenieurgesetz  (IngG 2017) in Kraft getreten. Damit wurde die Verleihung der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine gestellt: Die bisherigen Grundvoraussetzungen – HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis – bleiben gleich.

Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich. Dadurch wurde aus der Standesbezeichnung "Ingenieur/in" eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte berufliche Qualifikation, die aufgrund von Schule und Praxis erworben wird. Die Qualifikation "Ingenieur/in" ist dem Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zugeordnet.

Der im Jahre 2016 gesetzlich eingerichtete Nationale Qualifikationsrahmen baut auf dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) auf und fördert die Transparenz und internationale Vergleichbarkeit von Qualifikationen.

Beschreibung der Qualifikation "Ingenieur/Ingenieurin" gemäß IngG 2017 (PDF, 155 KB)

In jedem Bundesland stehen Zertifizierungstellen (PDF, 146 KB) zur Vergabe der Qualifikationsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" zur Verfügung.

Links zu den aktuellen Zertifizierungsstellen:

Weiterführende Informationen

Kontakt

Lehre und Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at