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Die neue Dual Use-Güter-Verordnung (EU) 2021/821 Newsletter - Oktober 2021

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Foto: ©Proxima Studio - stock.adobe.com

Am 9. September 2021 trat die Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck ("DU-VO") in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat, d.h. sie ist in Österreich in ihrer Gesamtheit unmittelbar anwendbar und komplementär zum nationalen Außenwirtschaftsgesetz 2011.

Die Neufassung der DU-VO enthält folgende Neuerungen:

  • Catch-all-Bestimmung zu digitalen Überwachungsgütern gem. Art. 5 DU-VO
  • Catch-all-Bestimmung zu technischer Unterstützung gem. Art. 8 DU-VO
  • Berufung auf nationale Güterlisten anderer EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 10 DU-VO
  • Neue Vorgaben u.a. betreffend Gültigkeitsdauern gem. Art. 12 DU-VO
  • Neue Möglichkeiten der behördlichen Zusammenarbeit sowie mehr Transparenz
  • Neue EU-Allgemeingenehmigungen für konzerninterne Ausfuhren von Software und Technologien (EU 007) sowie für Verschlüsselung (EU 008)