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Internationales Importzertifikat

Das Internationale Importzertifikat (International Import Certificate - IIC) ist in bestimmten Fällen die Voraussetzung dafür, dass die Exportkontrollbehörde des Exportlandes eine Genehmigung für eine Lieferung nach Österreich erteilt. Dieses Dokument ist vom österreichischen Importeur nur dann beim BMAW zu beantragen, wenn ein IIC durch die ausländische Exportkontrollbehörde angefordert wird. Das IIC kann für sämtliche durch das BMAW kontrollierten Güter (insbesondere für Verteidigungsgüter und Dual-Use-Güter) beantragt werden.

Für die Beantragung sind grundsätzlich folgende Dokumente erforderlich:

  • Durch den Antragsteller ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular inkl. technischer Einstufung des beantragten Gutes
  • Firmenbuchauszug des Antragstellers (nicht älter als 1 Jahr) - sofern der Rechtsträger zur Eintragung verpflichtet ist oder eine freiwillige Eintragung erfolgt ist
  • Gewerberegisterauszug des Antragstellers (nicht älter als 1 Jahr)
  • Rechnung (Proforma-Rechnung)

Achtung: Für jede Rechnung oder Auftragsbestätigung ist ein eigener Antrag zu stellen.

Was ist bei der zollamtlichen Abfertigung zu beachten?

Bei der zollamtlichen Eingangsabfertigung von Lieferungen aus Drittstaaten in das österreichische Bundesgebiet ist die zollamtliche Abschreibung auf der Rückseite der 1. Kopie des IIC vom Zollbeamten ausdrücklich zu verlangen.

Bei der Verbringung aus einem EU-Mitgliedstaat in das österreichische Bundesgebiet ist die Einfuhr der Güter auf der 1. Kopie des IIC vom Importeur selbst zu bestätigen, da keine Zollstelle tätig wird. 

Was ist die sogenannte Wareneingangsbestätigung (Delivery Verification Certificate)?

Die Wareneingangsbestätigung (WEB) ist ein Zertifikat, welches von der Kontrollbehörde des Lieferlandes als Nachweis darüber verlangt werden kann, dass die Güter in das österreichische Bundesgebiet eingeführt oder verbracht werden. Sollte eine diesbezügliche Aufforderung zur Vorlage an Sie ergehen, so können Sie die dem BMAW übermittelte 1. Kopie des IIC anfordern und dem Lieferunternehmen zur Verfügung stellen.

Das IIC ist entweder nach Ende der Gültigkeit oder nach erfolgter Ausnutzung an das BMAW zurückzusenden. 

Achtung: Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines IIC Gebühren und Abgaben anfallen!

Weitere Informationen:

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at