Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen über viel Erfahrung. Mit ihrem Einsatz tragen sie substanziell zum österreichischen Wirtschaftswachstum und zur Produktivitätsentwicklung bei.
Wenn es gelingt alle Alters- und Bevölkerungsgruppen ins Erwerbsleben einzubinden, profitieren nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern auch die Gesellschaft insgesamt.
Besonders für Ältere ist es aber häufig eine große Herausforderung einen Arbeitsplatz zu finden. Wenn sie ihre Beschäftigung verlieren, sind ältere Arbeitskräfte daher überproportional oft von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht.
Arbeitsmarktförderungen für Ältere
Deshalb stehen für ältere Arbeitsuchende zweckgebundene Budgetmittel zur Verfügung, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen: Im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (§ 13 Absatz 2 AMPFG) ist ein Sonderbudget von jährlich bis zu 165 Mio. Euro (Beschäftigungsinitiative 50+) eingerichtet.
Damit können Personen gefördert werden, die über 50 Jahre alt und entweder schon länger als 90 Tage vorgemerkt sind oder unabhängig von der Vormerkdauer starke Arbeitsmarktbenachteiligungen aufweisen.
Dieses zielgruppengebundene Budget fließt zu 60 Prozent in betriebliche Beschäftigungsförderung und in betriebsnahe Qualifizierungsförderung. 40 Prozent können für alle anderen Beihilfenarten eingesetzt werden.
Die Förderungen reichen von finanzieller Unterstützung für eine Aus- oder Weiterbildung über sonstige Unterstützungsangebote bis hin zu geförderter Beschäftigung. Letztere bildet seit einigen Jahren einen wesentlichen Schwerpunkt der AMS-Strategie, Menschen über 50 Jahren wieder ins Berufsleben einzugliedern.
Qualifizierungsförderung erfolgt zum Beispiel in Form von beruflicher Weiterbildung im Rahmen der Qualifizierung von Beschäftigten, Arbeitsstiftungen zur betriebsnahen Ausbildung von geeigneten Arbeitsuchenden oder in vom AMS beauftragten Kursen.
Zur Unterstützung gibt es darüber hinaus individuell abgestimmte Angebote zur Bewältigung komplexer Problemlagen im Rahmen von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen.
Formen der Beschäftigungsförderung
Damit Ältere und andere arbeitsmarktpolitisch benachteiligte Personengruppen leichter in eine neue Beschäftigung kommen, bietet das Arbeitsmarktservice Betrieben eine zeitlich befristete Förderung der Lohn- und Lohnnebenkosten an, die Eingliederungsbeihilfe.
Die Kombilohnbeihilfe ist eine Lohnaufzahlung an die Dienstnehmerin oder den Dienstnehmer in individueller Höhe. Sie soll den Anreiz erhöhen, eine Beschäftigung auch dann aufzunehmen, wenn diese in Relation zum letzten Verdienst der Arbeitslosigkeit niedrig entlohnt ist.
In einer geförderten Beschäftigung in Sozialen Unternehmen sammeln Arbeitsuchende nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt und bei begleitender sozialpädagogischer Betreuung wieder Arbeitserfahrung.