Jahresmeldung 2022 Newsletter - Dezember 2022
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Als Besitzer einer Global- oder Allgemeingenehmigung sind Sie jährlich verpflichtet, eine zusammenfassende Meldung der getätigten Verbringungen/Ausfuhren des abgelaufenen Kalenderjahres bis zum 1. März 2023 an das BMAW (exportkontrolle@bmaw.gv.at) zu übermitteln.
Meldungsvorlagen finden Sie hier.
Hinweis
Auch Leermeldungen sind abzugeben.
Kontakt
Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at