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Sommerzeit

Sommerzeit ist die Änderung der sich aus der jeweiligen Zeitzone ergebenden Zeit (Normalzeit) während eines bestimmten Zeitabschnittes. In Österreich gilt als Normalzeit die Mitteleuropäische Zeit (MEZ = Weltzeit + 1 Stunde). Während der Geltung der Sommerzeit sind die Uhren um 1 Stunde vorzustellen (Mitteleuropäische Sommerzeit MESZ = Weltzeit + 2 Stunden). In Österreich werden der Geltungszeitraum und die Umstellungszeitpunkte entsprechend der Regelung in der EU durch Verordnung der Bundesregierung festgelegt.

Die Sommerzeit wurde in Österreich aus wirtschaftlichen Gründen erstmalig 1916 bis 1920 eingeführt und galt dann wieder in den Jahren 1940 bis 1948. In Abstimmung mit den anderen europäischen Staaten (Europarat) wurde die Sommerzeit im Jahre 1980 wieder eingeführt. Seit dem Beitritt Österreichs zur EU im Jahre 1995 gilt die Sommerzeit in Übereinstimmung mit verbindlichen Festlegungen der EU.

Rechtsgrundlagen:

Europäische Union

  • Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2.2.2001, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 31
  • Die offizielle Veröffentlichung der Daten des Beginns und des Endes der Sommerzeit für die Jahre 2022 bis 2026 ist im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 149 vom 27.4.2021 erfolgt

Österreich

  • Zeitzählungsgesetz, BGBl. Nr. 78/1976, in der Fassung BGBl. Nr. 52/1981
  • Verordnung der Bundesregierung über die Sommerzeit in den Kalenderjahren 2022 bis 2026, BGBl. II Nr. 58/2022

Sommerzeit in den Jahren 2022 bis 2026

  • 2022: 27. März 2.00 Uhr MEZ bis 30. Oktober 3.00 Uhr MESZ
  • 2023: 26. März 2.00 Uhr MEZ bis 29. Oktober 3.00 Uhr MESZ
  • 2024: 31. März 2.00 Uhr MEZ bis 27. Oktober 3.00 Uhr MESZ
  • 2025: 30. März 2.00 Uhr MEZ bis 26. Oktober 3.00 Uhr MESZ
  • 2026: 29. März 2.00 Uhr MEZ bis 25. Oktober 3.00 Uhr MESZ

Umstellungstag ist jeweils der letzte Sonntag im März und im Oktober!

Kontakt

Abteilung Juristisch - technischer Dienst: zeitumstellung@bmaw.gv.at