Novellierungen der Ersten und Zweiten Außenwirtschaftsverordnung
Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier auf einen Blick.
-
Mit BGBl. II Nr. 298/2023 vom 6. Oktober 2023 wurde die Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 – 1. AußWV 2011 novelliert. Wichtigste Änderungen sind die Aufhebung der Nationalen Allgemeingenehmigung für bestimmte Wiederausfuhren, Anpassungen der Güter- und Länderlisten in den anderen Nationalen Ausfuhrgenehmigungen, Anpassungen der Verweise auf die Dual-Use-Verordnung sowie Ergänzungen der Liste der Kategorie 1-Chemikalien gemäß Chemiewaffenkonvention.
-
Mit der Novelle der Zweiten Außenwirtschaftsverordnung 2019 – 2. AußWV 2019 durch BGBl. II Nr. 332/2023 vom 21. November 2023 wurde das einfuhrseitige Waffenembargo gegenüber Syrien umgesetzt.
Kontakt
Abteilung V2 - Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at