Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Deren Grundlage ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss.
Arbeitsvertragsrecht
Unter das Individualarbeitsrecht fallen alle Rechtsvorschriften, die individuelle Rechtsbeziehungen zwischen der arbeitnehmenden und der arbeitgebenden Seite regeln. Dazu zählen beispielsweise die im Arbeitsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten. Es gibt Gesetze, die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, wie etwa das Urlaubsgesetz. Es gibt aber auch Gesetze, die sich auf bestimmte Arbeitsverhältnisse oder Berufsgruppen beziehen, zum Beispiel das Angestelltengesetz.
Arbeitsschutz
Der Bereich Arbeitsschutz umfasst alle Regelungen, die dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dienen.
Kollektives Arbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht umfasst jene Rechtsvorschriften, die das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie ihren Verbänden auf der anderen Seite regeln.
Das wichtigste Gesetz ist das Arbeitsverfassungsgesetz. Es regelt die rechtlichen Grundlagen für die Kollektivverträge (kollektive Rechtsgestaltung) und die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrats (Betriebsverfassungsrecht).