EU-Beihilfenrecht
Die Aufgaben werden seit dem Bundesministeriengesetz 2003 für die gesamte Republik durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wahrgenommen. Zentrale Aufgabe ist die Koordination unternehmensbezogener Wirtschaftsförderungen von öffentlichen Körperschaften in Österreich aufgrund des europäischen Gemeinschaftsvertrages und die dazu erforderliche Kommunikation mit der Europäischen Kommission. Insbesondere handelt es sich um die Artikel 106-109 AEUV, auf diese Artikel bezugnehmende Verordnungen, Richtlinien und zahlreiche weitere Regelungen der Europäischen Kommission.