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Elektrizitätsbinnenmarkt

Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist der Berichtspflicht gemäß Artikel 5 Absatz 9 der Richtlinie (EU) 2019/944 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (EBM-RL 2019) ordnungsgemäß nachgekommen.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis spätestens 1. Jänner 2025 darzulegen, inwieweit nationale Fortschritte zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs zwischen Energieversorgern erzielt wurden. Der entsprechende und hier verfügbare Bericht wurde fristgerecht am 17. Dezember 2024 an die Europäische Kommission übermittelt.

Bericht gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2019/944  (PDF, 224 KB)