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Empfehlung des Rates "Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie"

Die Ratsempfehlung zielt unter anderem darauf ab, dass alle jungen Menschen unter 29 Jahren innerhalb von 4 Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit oder dem Verlassen der formalen Bildung ein qualitativ hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine Weiterbildung, eine Lehrstelle oder ein Praktikum erhalten. Insgesamt haben sich seit 2014 mehr als 5 Millionen junge Menschen jedes Jahr an Jugendgarantie-Programmen beteiligt. In Österreich ist man bei der Umsetzung der verstärkten Jugendgarantie weit fortgeschritten.

Foto: Talentcenter

Am 30. Oktober 2020 wurde die Empfehlung des Rates "Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie" angenommen und ersetzt die Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie. Seit 2014 haben sich mehr als 5 Millionen junge Menschen jedes Jahr an Jugendgarantie-Programmen beteiligt und mehr als 3,5 Millionen von ihnen haben ein Angebot für eine Beschäftigung, eine Weiterbildung, einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz angenommen.

Die Ratsempfehlung zielt darauf ab, dass alle jungen Menschen unter 29 Jahren innerhalb von 4 Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit oder dem Verlassen der formalen Bildung ein qualitativ hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung, eine Weiterbildung, eine Lehrstelle oder ein Praktikum erhalten. Außerdem soll den Mitgliedsstaaten dabei geholfen werden, die Jugendgarantie-Programme zu stärken, um so den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken, von denen junge Menschen unverhältnismäßig stark betroffen waren. Junge Menschen sollen zudem besser dabei unterstützt werden, Arbeitserfahrung zu sammeln und die richtigen Kompetenzen für eine sich wandelnde Arbeitswelt zu entwickeln, insbesondere jene, die für den grünen und digitalen Wandel relevant sind. Die Ratsempfehlung erweitert des Weiteren die Zielgruppe auf 15- bis 29-Jährige (anstatt 15- bis 24-Jährige).

Umgesetzt werden soll die Jugendgarantie durch unterstützende Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Folgende Leitlinien werden hierbei berücksichtigt:

  • Bestandsaufnahme: Ermittlung der Zielgruppen, der verfügbaren Dienste, des Kompetenzbedarfs und der jungen Menschen, die Gefahr laufen, ein NEET (Jugendliche und junge Erwachsene, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden) zu werden.
  • Information: zielgerichtete Informationskampagnen für junge Menschen und Anstrengungen, um NEETs zu erreichen.
  • Vorbereitung: besseres Profiling, um Lösungen auf den Bedarf abzustimmen, Beratung und Unterstützung sowie die Verbesserung digitaler und anderer wichtiger Kompetenzen.
  • Angebot: Beschäftigungsanreize, Qualität und Gerechtigkeit sowie die Unterstützung nach der Vermittlung.

Betont wird, dass – nach dem Höhepunkt während der COVID-19-Pandemie – der Anteil der jungen NEETs seit 2014 in der EU wieder rückläufig ist und, dass Outreach-Maßnahmen insbesondere für die am stärksten gefährdeten NEETs verstärkt werden sollten, einschließlich NEETs in ländlichen Gebieten. EU-weit sank die Zahl der NEETs im Alter von 15 bis 29 Jahren um 10,7 Prozent, von 9,3 Millionen auf knapp über 8,3 Millionen im Jahr 2022. Die NEET-Quote (Anteil der NEETs an der Gesamtbevölkerung im Alter von 15 bis 29 Jahren) ging von 13,1 Prozent auf 11,7 Prozent zurück und liegt nun deutlich unter dem Niveau vor der COVID-19-Pandemie von 12,6 Prozent. Die NEET-Quote sank in, bis auf vier, allen Mitgliedstaaten.

Österreich ist bei der Umsetzung der verstärkten Jugendgarantie weit fortgeschritten. Sowohl die NEET-Quote (2022: Österreich: 9,1 Prozent, EU: 11,7 Prozent) als auch die Jugendarbeitslosenquote (2022: Österreich: 9,5 Prozent, EU: 14,5 Prozent) liegen in Österreich deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Rund zwei Drittel der Personen, die die Österreichische Jugendgarantie verlassen, befinden sich sechs Monate nach ihrem Austritt in Beschäftigung, Ausbildung oder haben eine Lehrstelle.

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