Arbeitsmarktzugang wird weiter erleichtert
Beschäftigung von Ukrainnerinnen und Ukrainern ist bald ohne Beschäftigungsbewilligung möglich. Mit dem offenen Arbeitsmarktzugang werden richtige Schritte gesetzt, um Ukrainerinnen und Ukrainern weiterhin schnell in den österreichischen Arbeitsmarkt zu bringen.
Nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine aktivierte die EU die sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“. Diese sieht neben einem zeitlich beschränkten Aufenthaltsstatus für Vertriebene aus der Ukraine auch den Zugang zu nationalen Arbeitsmärkten vor. Österreich setzte die Richtlinie bereits Anfang März 2022 um. Jetzt wird es weitere Erleichterungen geben.
In Zukunft sollen alle Personen mit dem Ausweis für Vertriebene vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen werden und auch ohne Beschäftigungsbewilligung sofort jede Beschäftigung annehmen können (wie Österreicherinnen und Österreicher und EU-Bürgerinnen und Bürger).
Die Neuerung wird nach Durchführung des parlamentarischen Verfahrens voraussichtlich im 2. Quartal 2023 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist weiterhin eine Beschäftigungsbewilligung notwendig.
- Damit wird eine noch schnellere Arbeitsaufnahme und auch die Beschäftigung in der Arbeitskräfteüberlassung und mittels Dienstleistungsscheck möglich sein.
- Vertriebene werden nunmehr als arbeitslos beim AMS vorgemerkt. Das wird nach Inkrafttreten zu einer leicht höheren Arbeitslosigkeit führen.
- Mit diesem Bürokratieabbau setzt das BMAW einen wichtigen Schritt, um eine noch raschere Beschäftigungsaufnahme zu ermöglichen. Nicht zuletzt sollen dadurch noch mehr Beschäftigungsverhältnisse geschaffen und den Vertriebenen neue Perspektiven geboten werden. Gemeinsam mit dem Innenministerium gibt es darüber hinaus erste Überlegungen zum künftigen Status für kriegsvertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer.
Ende Dezember 2022 sind insgesamt 13.546 Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich beschäftigt. Davon entfallen 3.248 auf Beschäftigte im Tourismus. Somit ist der Tourismus mit knapp einem Viertel aller Beschäftigungsbewilligungen die stärkste Einstiegsbranche für ukrainische Vertriebene.
Weitere Informationen
Zur Presseaussendung von Frau Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler, 2. Februar 2023