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Lehrberufe mit M

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Maskenbildner/in (AV)

Lehrzeit in Jahren: 3

Ausbildungsvorschriften: II 155/2018 i.d.F. II 180/2024

Prüfungsordnung: II 155/2018 i.d.F. II 180/2024

Lehrberufslexikon des AMSMaskenbildner/in

Berufsinformationscomputer (BIC) der WKOMaskenbildner/in

Berufsprofil

  1. Erstellen von kreativen Entwurfsskizzen und -zeichnungen von Hand oder rechnergestützt und von Modellen sowie Durchführen von Berechnungen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Masken
  2. Entwickeln von Maskenkonzeptionen sowie Planen, Entwerfen und kreatives Gestalten von Masken unter Beachtung der Zusammenhänge von Form, Farbe und Werkstoff nach eigenen Ideen oder nach künstlerischen Vorgaben einschließlich Abstimmen mit dem Auftraggeber
  3. Anfertigen von Perücken, Haarteilen, Gesichts- und Körperbehaarungen aus Haar und haarfremden Werkstoffen, von Glatzen, Teilglatzen und behaarten Glatzen sowie Schneiden und Gestalten von Frisuren aus Eigenhaar, Perücken und Haarteilen verschiedener Zeitepochen, Stilrichtungen und nach Fantasie
  4. Anfertigen von starren und flexiblen Masken, von Gesichts- und Körperteilen sowie von Spezialeffekten wie Hautveränderungen, Aktionsverletzungen, Deformationen usw.
  5. Auftragen von natürlich, zeitgemäß, verjüngend, vorteilhaft, charakterverändernd, alternd sowie deformiert, hautverändernd, aktionsverletzt, verschmutzt usw. anatomisch angepasst wirkender Schminke verschiedener Zeitepochen und Stilrichtungen, Schminken von Fantasie- und Tiermasken sowie von plakativen Masken und Körperbemalungen (Bodypainting)
  6. Erstellen von Produktionsschminkplänen sowie Dokumentieren des fertigen Maskenkonzeptes und dessen Ablaufs
  7. Betreuen von Proben und Vorstellungen im Veranstaltungsbereich sowie bei Foto-, Film- und Sendebetrieben im Medienbereich
  8. Abnehmen, Instandhalten, Ausbessern und Reinigen von Masken, Perücken und Haarteilen sowie Entnehmen bzw. Rückführen dieser an den Fundus

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at