Unterstützende Begleitung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Lohnzuschüsse für Betriebe Das Programm Sprungbrett bietet erstmals ein Gesamtkonzept für die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen
„Für das Comeback Österreichs ist es wichtig, längerfristige Maßnahmen zu setzen, um vor allem Personen zu unterstützen, die es am Arbeitsmarkt schwieriger haben. Mit dem Programm Sprungbrett wird erstmals ein Gesamtkonzept für die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen geschaffen, das alle Seiten miteinbezieht. Bis Ende nächsten Jahres werden wir damit 50.000 Personen wieder in Beschäftigung bringen“, sagte Arbeitsminister Martin Kocher bei der Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler im Vorfeld des „Tag der Arbeit“ am 1. Mai.
Sprungbrett kombiniert unterstützende Begleitung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Lohnzuschüssen für Betriebe. Beratungs- und Betreuungseinrichtungen unterstützen bei der Vorbereitung, der Auswahl und der Vermittlung. Die Vorbereitungszeit dient der Feststellung der persönlichen Eignung, der Heranführung an den Arbeitsmarkt und der Einschulung. Betriebe profitieren entweder durch direkte Lohnzuschüsse oder durch eine gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung. Diese hat den Vorteil, dass eine fachliche und persönliche Begleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den betrieblichen Arbeitsprozess integriert werden kann. Arbeitsaufnahmen, die den Bedürfnissen und Talenten Arbeitssuchender entsprechen, werden gefördert.
„Bei manchen braucht es lediglich einen starken finanziellen Anreiz. Diese Betriebe bekommen für die Dauer von maximal 12 Monaten durchschnittlich 50 Prozent der Lohnkosten ersetzt. Wir denken insgesamt an einen degressiven Verlauf: am Anfang mehr, danach weniger. Nicht alle werden das volle Förderungsausmaß benötigen“, so Kocher. Besonders gefördert werden Personen, die bereits vor der Corona-Krise langzeitarbeitslos waren und Personen, die während Corona langzeitarbeitslos geworden sind, aber weitere Risikofaktoren (etwa Alter 50+ oder gesundheitliche Vermittlungseinschränkung) aufweisen.
Zu Beginn stehen rund 300 Million Euro für das Programm Sprungbrett zur Verfügung. Ein Teil der Finanzierung erfolgt aus dem budgetären Spielraum, der durch den EU-Aufbau- und Resilienzfonds entsteht. Außerdem gibt es bisher nicht ausgeschöpften Mittel aus dem Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz. Der weitere Mittelbedarf wird laufend evaluiert und in den Folgejahren gemeinsam mit dem BMF festgelegt.
[Red.]