Lehrberufe mit B
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Binnenschifffahrt (auslaufend)
Bei Eintritt bis zum 30. April 2021 gilt die AO bis zum 30. April 2025
Nachfolgelehrberuf: Binnenschifffahrt
Lehrzeit in Jahren: 3
Ausbildungsvorschriften: II 183/2000 II 177/2005
Prüfungsordnung: II 183/2000
Berufsinformationscomputer (BIC) der WKO: Binnenschifffahrt
Berufsprofil
- beim Führen von Schiffen mit und ohne Triebkraft auf Wasserstraßen und im Hafen mitwirken
- Schiff zur Fahrt fertig machen
- Maschinen, Anlagen und Einrichtungen an Bord betreiben
- Manöverarbeiten und Koppelarbeiten durchführen
- Ladearbeiten und Löscharbeiten durchführen
- sonstige schiffmännische Handarbeiten durchführen
- Schiffe und deren Maschinen, Anlagen und Einrichtungen warten und instandhalten
- auf dem Schiff beförderte Güter überwachen
- äußere Einflüsse, Gegebenheiten und unvorhergesehen auftretende Gefahren schiffmännisch erkennen und darauf schiffmännisch reagieren
- Rettungsmaßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen durchführen
- Umgang mit Kunden und Behörden
Kontakt
Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at