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Fortschrittsbericht zum Bundes-Energieeffizienzgesetz

Titelblatt "Erster Fortschrittsbericht zum Bundes-Energieeffizienzgesetz"

In § 70 sieht das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) Berichts- und Informationspflichten zum Status der Energieeffizienz in Österreich vor. 

Im Fortschrittsbericht gemäß § 70 Absatz 1 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) werden die Auswirkungen der gesetzlichen Bestimmungen sowie die erreichten Verbesserungen analysiert und mit den Zielvorgaben verglichen.

Eine Zusammenfassung der aktuellen Erkenntnisse der Energieeffizienz-Monitoringstelle sowie den vollständigen Bericht finden Sie auf der Website der E-Control:

 Fortschrittsbericht 2024 (energieeffizienzmonitoring.at)