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Lehrberufe mit M

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Metallbearbeitung (Ausbildung ab 1. Mai 2022)

Lehrzeit in Jahren: 3
Ausbildungsvorschriften: II 96/2022
PrüfungsordnungII 96/2022

Berufsprofil

  1. technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen,
  2. Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
  3. die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
  4. Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
  5. Umformtechniken (Biegen, Richten) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
  6. Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
  7. Bauteile oder Baugruppen auch unter Verwendung von Maschinenelementen zu Maschinen und Anlagen zusammenbauen und deren Funktion überprüfen,
  8. mechanische Mängel an Bauteilen oder Baugruppen, Maschinen und Anlagen finden und beheben,
  9. Bauteile oder Baugruppen, Maschinen und Anlagen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen, verbessern) sowie eventuelle Störungen frühzeitig erkennen.
  10. pneumatische oder hydraulische Systeme anhand von Plänen montieren bzw. installieren und in Stand halten,
  11. bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at