Neues aus dem Arbeitsrecht: Abschaffung der Förderung für die geblockte Altersteilzeit und Verbesserungen für die Vereinbarkeit
Die kontinuierliche Variante der Altersteilzeit wird flexibler. Ein neues Maßnahmenpaket stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bereits Anfang des Jahres wurde bei der Regierungsklausur die schrittweise Abschaffung der geblockten Altersteilzeit ab 2024 beschlossen. Mitte September hat nun auch der Sozialausschuss im Parlament dieser wichtigen Strukturreform zugestimmt. „Die geblockte Variante der Altersteilzeit ist insbesondere angesichts des immer größer werdenden Fachkräftebedarfs als versteckte Frühpension nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher: „Mit jährlich bis zu 100 Millionen Euro stellt sie ein erhebliches Einsparungspotenzial für die Arbeitslosenversicherung dar. Diese Mittel könnten beispielsweise für aktive Arbeitsmarktpolitik wie Qualifizierungsmaßnahmen besser eingesetzt werden. Auch der Wissenstransfer von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu jüngeren wird erschwert. Deshalb wird die öffentliche Förderung der geblockten Altersteilzeit wie angekündigt bis 2029 schrittweise auslaufen. Stichtag für die Förderhöhe ist dabei der Beginn der Altersteilzeitvereinbarung.“
Die Blockvariante der Altersteilzeit bietet außerdem keine echte Flexibilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da zunächst voll und dann gar nicht mehr gearbeitet wird. 77 Prozent der Personen in Altersteilzeit entscheiden sich auch deshalb bereits jetzt für die kontinuierliche Variante. Diese Form der Altersteilzeit, bei der die Arbeitszeitschwankungen innerhalb eines halben Jahres ausgeglichen werden, bleibt erhalten und wird flexibler.
Die kontinuierliche Altersteilzeit erleichtert das Wissens- und Übergabemanagement und trägt ab dem 62. Lebensjahr zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters bei. Durch Maßnahmen wie das Präventionsprogramm fit2work und die Demografie-Beratung fördert das BMAW ältere Personen, die auch in den Zielvorgaben an das AMS als wichtige Zielgruppe definiert wurden.
Entlastungspaket: Verlängerung der Homeoffice-Regelung und steuerliche Begünstigung von Überstunden
Wichtige Impulse für den Arbeitsmarkt und die arbeitenden Menschen in Österreich schafft das im September präsentierte Entlastungspaket der Bundesregierung. Die Maßnahmen stärken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und leisten damit auch einen wichtigen Beitrag gegen den Arbeitskräftemangel. Im Paket enthalten sind unter anderem die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden, die Verlängerung der Homeoffice-Regelung für Beschäftigte sowie die Ausweitung der steuerfreien Inanspruchnahme von Betriebskindergärten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit Inkrafttreten des Maßnahmenpakets können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten Betriebskindergärten auch dann für ihre Kinder steuerfrei in Anspruch nehmen, wenn sie andernorts angestellt sind.
Ein wichtiges Signal ist auch die Verlängerung der steuerlichen Aspekte der Homeoffice-Regelung: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Homeoffice von vielen Beschäftigten geschätzt wird, weil es gewisse Arbeitsprozesse flexibler gestaltet und durch den Wegfall von Wegzeiten positive Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat. Eine Verlängerung der im Homeoffice-Paket enthaltenen steuerlichen Begünstigungen für im Homeoffice tätige Personen stellt sicher, dass die Kosten steuerfrei abgegolten werden können.
Darüber hinaus beinhaltet das Entlastungspaket mit der Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden auch eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den Arbeits- und Fachkräftemangel. Um Mehrleistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch steuerlich anzuerkennen, soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Für eine Dauer von zwei Jahren soll außerdem der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen. „Aufgrund des Personalmangels in vielen Unternehmen, mussten und müssen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr als die reguläre Wochenarbeitszeit arbeiten“, so Kocher: „Daher halte ich die Ausweitung der Begünstigung von Überstunden für ein wichtiges Signal der Anerkennung dieser zusätzlichen Leistungen. Von der Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden profitieren die Beschäftigen, aber auch die Betrieben in Zeiten des hohen Arbeitskräftebedarfs und vieler offener Stellen.“