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BMAW: 30 Jahre ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Kundmachung am 17. Juni 1994 – Zentrales Gesetz im Arbeitsschutz in Österreich

Das Ziel von Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeits­bedingte Erkrankungen zu vermeiden und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Leben ohne arbeits­bedingte Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Das am 17. Juni1994 kundgemachte ArbeitnehmerInnenschutz­gesetz (ASchG) stellt die Grundlage für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich dar.

Die Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen verhindert nicht nur negative Folgen für Personen, sondern ist auch wirtschaftlich bedeutend, da dadurch betriebliche und volkswirtschaftliche Kosten deutlich reduziert werden können. Laut einer Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) aus dem Jahr 2020 belaufen sich die Folgekosten arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen, bezogen auf das Jahr 2015, schätzungsweise auf fast 10 Milliarden Euro.

Nicht zuletzt deshalb geht das ASchG von einem umfassenden Arbeitsschutzverständnis aus und berücksichtigt Fragen der Arbeits­organisation, die Information und Beteiligung der Beschäftigten, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschafts­organe, aber auch die Kooperation von Präventivfachkräften. Von grundlegender Bedeutung ist die systematische Ermittlung und Beurteilung von Gefahren (Arbeitsplatzevaluierung). Nach den Grundsätzen der Gefahrenverhütung haben kollektive Maßnahmen Vorrang gegenüber individuellen Schutzmaßnahmen. Das ASchG bezieht so alle Aspekte eines umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Arbeit ein und schafft damit die Grundlagen für eine wirksame Prävention und eine auf die Arbeitsbedingungen bezogene betriebliche Gesundheitsförderung.

In den letzten 30 Jahren hat sich gezeigt, dass das ASchG geeignet ist, um dynamisch und effektiv auf diverse Herausforderungen in der Arbeitswelt reagieren zu können. Die Anzahl der Arbeitsunfälle konnte seit der Jahrtausendwende um ein Drittel reduziert werden. Um den aktuellen Bedürfnissen der Arbeitswelt gerecht zu werden, wurde das ASchG zudem regelmäßig angepasst. So wurde mit der ASchG-Novelle im Jahr 2013 die Relevanz psychischer Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastung stärker betont.

Klar ist aber auch, dass die kommenden 30 Jahren zahlreiche neue Arbeitsschutzrisiken durch beispielsweise die voranschreitende Digitalisierung bergen. "Das ArbeitnehmerInnenschutz­gesetz ist eine wichtige Errungenschaft für das Wohlergehen und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und neuen Arbeitsformen ist das ArbeitnehmerInnenschutz­gesetz weiterhin ein wesentlicher Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit Blick auf die Zukunft ist der aktive Austausch zwischen den Sozialpartnern, Unfallversicherungsträgern und der Arbeitsinspektion essentiell, um den Nutzen des ArbeitnehmerInnenschutzes für Betriebe und Beschäftigte aufzuzeigen. Gesundheit und sichere Arbeitsbedingungen sind in Hinblick auf den Fachkräftebedarf ein wichtiger Faktor für den Standort Österreich", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Presseabteilung - Arbeit: presse.arbeit@bmaw.gv.at