Innovationsscheck mit Selbstbehalt Für den Einstieg in die Welt der Forschung
Wer wird gefördert?
Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in Österreich, die in Forschung und Innovation einsteigen oder ihre Forschungs- und Innovationstätigkeiten vertiefen und vom Know-how der Forschungseinrichtungen profitieren wollen.
Wie wird gefördert?
Mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt können sich KMU an eine einlöseberechtigte Forschungseinrichtung (außeruniversitäre Forschungseinrichtung, ACR-Institut, Fachhochschule oder Universität) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen mit dem Scheck bezahlen.
Der Innovationsscheck wird in der Höhe von bis zu 10.000,-- EUR ausgestellt. In diesem Spektrum ist der Innovationsscheck individuell nutzbar. Die Förderquote beträgt 80 Prozent der förderbaren Projektkosten, maximal 12.500,-- EUR (inklusive Selbstbehalt von 20 Prozent vom Unternehmen). Kosten unter 12.500,-- EUR werden aliquot unterstützt.
Was wird gefördert?
Innovative Vorhaben (themenoffen), welche aufgrund der Komplexität, der Themenstellung oder Neuartigkeit ausschließlich von einer wissenschaftlichen Institution mit ausgewiesener Expertise in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen (KMU) durchgeführt werden können, den State-of-the-Art erweitern und das Potenzial des Unternehmens im Hinblick auf neuartige Dienstleistungen oder Produktentwicklungen vorantreiben.
Förderbar sind:
- Forschungsbasierte Ideenstudien, sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
- Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
- Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
- Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
- Unterstützung bei der Prototypenentwicklung
- Konzepte für technisches Innovationsmanagement (Proof of concept)
Ein Unternehmen kann einen Innovationsscheck pro Jahr erhalten.
Der Innovationsscheck mit Selbstbehalt kann unbürokratisch elektronisch via eCall bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) beantragt werden und ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Weiterführende Informationen
- FFG - Innovationsscheck mit Selbstbehalt
- Forschungspartner/innen für den Innovationsscheck
- FFG-Richtlinie KMU (2022)
Kontakt
Abteilung Innovationsstrategien und -kooperationen: innovation@bmaw.gv.at