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Kocher: Arbeitsverfassungsgesetz wesentlicher Eckpfeiler für sozialen Frieden und Wohlstand Feierlichkeiten zum 50-jährigen Jubiläum des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG)

Am 1. Juli jährt sich zum 50. mal das Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG). Anlässlich dieses Jubiläums lud Bundesminister Martin Kocher gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartnerschaft zu einem Festakt im Marmorsaal des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Die Veranstaltung würdigt ein halbes Jahrhundert soziale Verständigung und Interessenausgleich in der Arbeitswelt. Das Gesetz markiert wesentliche Errungenschaften der österreichischen Arbeits- und Sozialpolitik.

In der Eröffnungsrede betonte Bundesminister Kocher die Bedeutung des ArbVG. „Ein halbes Jahrhundert Arbeitsverfassungsgesetz – das bedeutet ein halbes Jahrhundert sozialer Fortschritt, ein halbes Jahrhundert Gerechtigkeit am Arbeitsplatz und ein halbes Jahrhundert Dialog zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dieses bedeutende Gesetz hat die Entwicklung des kollektiven Arbeitsrechts in Österreich maßgeblich geprägt und stellt einen unverzichtbaren Eckpfeiler unseres sozialen Friedens und wirtschaftlichen Wohlstands dar“, so Bundesminister Kocher.

Anlässlich des Festaktes wurde auch die Festschrift „50 Jahre ArbVG“ präsentiert, die von Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Universität Salzburg, herausgegeben worden ist und im ÖGB-Verlag erschienen ist. Univ.-Prof. Dr.in Susanne Auer-Mayer, WU Wien, und Univ.-Prof. Dr. Olaf Deinert haben beim Festakt mit ihren Beiträgen zur „Digitalisierung und KIbzw. „Kollektivverträge auf europäischer Ebene?“ aktuelle Fragestellungen angesprochen.

Der Arbeitnehmerschutz wurde in den letzten 50 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und novelliert. Eine Neuerung in der jüngeren Zeit stellt die Implementierung der Homeoffice-Regelung dar. „Die Schaffung eines neuen Betriebsvereinbarungstatbestandes für Homeoffice ist einer der Meilensteine, die das Gesetz fit für die Herausforderungen der Gegenwart gemacht haben. Mit der anstehenden Weiterentwicklung der bestehenden Homeoffice-Regelungen zu einem Telearbeitsgesetz können bestehende Bestimmungen ausgebaut und weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, Arbeiten von überall aus zu ermöglichen“, betont Bundesminister Kocher.

Über das Arbeitsverfassungsgesetz

Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) trat am 1. Juli 1974 in Kraft und bildet eine umfassende Kodifikation des kollektiven Arbeitsrechts. Es regelt den Rahmen für die kollektive Rechtsgestaltung, insbesonders durch Kollektivverträge, und die Mitwirkung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf betrieblicher Ebene (Betriebsverfassung) und hat seit seiner Einführung zahlreiche Anpassungen und Erweiterungen erfahren.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Presseabteilung - Arbeit: presse.arbeit@bmaw.gv.at