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Kocher: Weichenstellung für zukunftsorientierte Fachkräftequalifikation in Österreich Bundesgesetz über Höhere Berufliche Bildung - Einrichtung eines Beirates zur Unterstützung und Beratung - Konstituierende Sitzung des Expertengremiums

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Höhere Berufliche Bildung (HBB) am 1. Mai 2024 wurde ein wichtiger Schritt zur Erweiterung der Bildungslandschaft gemacht und eine der größten Reformen im Bereich der Berufsbildung der letzten Jahrzehnte umgesetzt. "Mit diesem Gesetz wurden die Weichen zur größten strukturellen Reform im Bereich der Berufsbildung der letzten Jahrzehnte gestellt. Damit schaffen wir Weiterqualifizierungsmöglichkeiten nach der beruflichen Erstausbildung, die auf berufsspezifischem Knowhow aufbauen und im Nationalen Qualifikationsrahmen, gleichwertig zu den jeweiligen akademischen Ausbildungspfaden, eingeordnet werden. Die neuen Angebote werden die Lehre noch attraktiver machen und es Lehrabsolventinnen und -absolventen ermöglichen, sich im beruflichen Kontext optimaler weiterbilden zu können. Die Höhere Berufliche Bildung ist vor allem vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs besonders relevant, da Berufspraxis und Weiterbildung aktuell mehr gefragt sind denn je", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

"Der Beirat erfüllt eine wichtige Rolle in der Qualitätssicherung sowie für die Weiterentwicklung der Höheren Beruflichen Bildung. Er spiegelt zudem den breiten gesellschaftlichen Konsens wider, von dem die HBB in Österreich getragen wird. Wir freuen uns sehr, dass die ersten Qualifikationen, die sich schon in der Pipeline befinden, damit einen großen Schritt weiterkommen. Die Höhere Berufliche Bildung ist der wichtigste bildungspolitische Meilenstein für die Berufsbildung seit der Einführung der Fachhochschulen vor mehr als 30 Jahren und bringt einen echten Turboschub für das Image der Lehre", so Mariana Kühnel, stv. WKO-Generalsekretärin.

Einrichtung eines Beirates

Zur Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung und Vollziehung des neuen Gesetzes wurde ein Beirat, der von insgesamt 20 Institutionen beschickt wird, eingerichtet. Das am 28. Juni 2024 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommende Expertengremium hat die Aufgabe, die Qualitätsentwicklung des neuen Systems und der einzelnen neuen Qualifikationen zu beurteilen und entsprechend Empfehlungen an den zuständigen Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft abzugeben. Damit kommt dem Beirat eine zentrale Rolle bei der weiteren konkreten Entwicklung und Gestaltung der Höheren Beruflichen Bildung zu. "Der Beirat ist ein wichtiges Gremium zur transparenten Qualitätssicherung, auch durch die Einbindung von verschiedenen Institutionen, darunter Bundesministerien, Bundesländer, Sozialpartner, die Industriellenvereinigung, die Behindertenanwaltschaft, die Universitäts- und Fachhochschulkonferenzen sowie die Statistik Austria", so Bundesminister Martin Kocher bei der Eröffnung der Sitzung.

Zu den weiteren Aufgaben des Beirats, der regelmäßig tagen wird, zählt auch die Entwicklung einer Dachmarke für die Höhere Berufliche Bildung als neues Bildungssegment in Österreich, die auch weitere berufspraktisch ausgerichtete Qualifikationen, wie insbesondere Meister- und Befähigungsprüfungen oder die 2017 neu gestaltete österreichische Ingenieur-Qualifikation einbeziehen soll. Erste Qualifikationen sind bereits in Vorbereitung und sollen noch heuer publiziert werden, u.a. als erste Pilotqualifikation "Technische Beratung Energieeffizienz".

Über Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung (HBB)

Das neue Gesetz regelt qualitätsorientierte Standards für die Einführung und Etablierung sowie die Vergabe berufspraktisch ausgerichteter Qualifikationen (Bildungsabschlüsse) im tertiären Bildungssegment, konkret auf den Qualifikationsniveaus 5 bis 7 des achtstufigen Nationalen und damit Europäischen Qualifikationsrahmens (NQR / EQR). Dadurch soll in den kommenden Jahren ein neues, transparentes und qualitätsgesichertes Bildungssegment für weiterbildungsinteressierte Fachkräfte mit formalen und international anerkannten Abschlüssen entstehen. Folgende Abschlüsse sind möglich: "Höhere Berufsqualifikation" (NQR-Qualifikationsniveau 5), "Fachdiplom" (NQR-Qualifikationsniveau 6) und "Höheres Fachdiplom" (NQR-Qualifikationsniveau 7).

Die Umsetzung erfolgt durch Qualifikationsanbieter, die Inhalte definieren, und von ihnen getrennte Validierungs- und Prüfungsstellen, die die Qualifikationen vergeben. Die Höhere Berufliche Bildung schafft somit neue formale, d.h. auf gesetzlicher Basis eingerichtete, Bildungsangebote auf Grundlage qualitätsgesicherter Verfahren für die gesamte berufliche Bildungslandschaft. Fachkräfte können sich damit insbesondere nach einer Lehre oder nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren (BMS) und höheren Schule (BHS) berufsspezifisch und praxisbezogen weiterqualifizieren.

Die aufgrund des HBB-Gesetzes neu entwickelten Qualifikationen sollen damit auch wesentlich dazu beitragen, die für die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung benötigten Fachkräfte aus- und weiterzubilden sowie den aktuellen Stand der technologischen Entwicklungen zu vermitteln. Die berufspraktische Orientierung der neuen Qualifikationssystematik ergänzt damit das Angebot hochschulischer Lehrgänge der Universitäten und Fachhochschulen. Durch die Anknüpfung an den Europäischen Qualifikationsrahmen werden international vergleichbare Abschlüsse geschaffen. Mit diesen neuen Perspektiven sollen auch die Attraktivität der beruflichen Erstausbildung sowie der beruflichen Bildungswege insgesamt gesteigert und die Mobilität am Arbeitsmarkt gefördert werden.

Kontakt:

Presseabteilung - Wirtschaft: presse.wirtschaft@bmaw.gv.at