Bundesminister Kocher: Antragstellung für den Energiekostenzuschuss startet heute Knapp 87.000 Voranmeldungen für die Antragstellung zum Energiekostenzuschuss
Der Energiekostenzuschuss kann ab heute, den 29. November beantragt werden. Nach Ende der dreiwöchigen Voranmeldungsphase können Unternehmen, die besonders von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind, nun die Unterstützungsmaßnahme bei der aws, der Austria Wirtschaftsservice GmbH beantragen. Die Voranmeldung war Voraussetzung für die seit heute geltende Antragsstellung, die bis 15.02.2023 möglich ist. "Nachdem wir das Unternehmensenergiekostenzuschuss-Gesetz im Parlament beschlossen haben und die Genehmigung der Förderrichtlinie durch die Europäische Kommission vorliegt, kann nun heute die Antragsstellung des Energiekostenzuschusses starten. Damit federn wir für Unternehmerinnen und Unternehmer den Anstieg der Energiekosten ab und stellen als eines der ersten Länder in Europa eine weitere wichtige Unterstützungsmaßnahme in Zeiten massiv gestiegener Energiepreise bereit, im Rahmen derer schon in nächster Zeit die ersten Auszahlungen erfolgen können", so Martin Kocher.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft prüft derzeit eine mögliche Nachfrist zur Voranmeldung.
Mit Stand 29. November 2022 sind 86.867 Voranmeldungen im aws-Fördermanager eingelangt. "An der hohen Anzahl an Voranmeldungen erkennt man die Dringlichkeit des Energiekostenzuschusses als Unterstützungsmaßnahme. Ich bin froh, dass wir nun mit den Beantragungen starten können, die maßgeblich sind, damit die Unternehmen die Förderung auch wirklich rasch erhalten", betont Kocher weiter.
Der Energiekostenzuschuss wird von der Förderbank des Bundes, der aws, abgewickelt. Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 unterstützt. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt, – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt. Aktuell wird an einem Pauschalfördermodell für Kleinstunternehmen gearbeitet. Insgesamt stehen 1,3 Milliarden Euro für die Förderung bereit.
Aktuell wird intensiv daran gearbeitet wie eine Lösung für den Zeitraum ab Oktober 2022 aussehen könnte. Dabei wird über eine mögliche Verlängerung des Energiekostenzuschusses oder eine Lösung, die sich am deutschen Modell der Strom- und Gaspreisbremse orientiert, diskutiert.
Alle Informationen zum Energiekostenzuschuss und der Voranmeldung findet man unter https://bit.ly/3UeJGKT .
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