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Kocher/Rauch: Rund 9.000 Personen bei Aus- und Weiterbildung durch Pflegestipendium unterstützt Pflegestipendium steht auch im kommenden Ausbildungsjahr wieder zur Verfügung

Das Pflegestipendium ist eine zentrale Maßnahme zur Deckung des hohen Fachkräftebedarfs in der Pflege. Personen, die mit Unterstützung des AMS an Ausbildungen in Pflege- und Sozialberufen teilnehmen, erhalten damit mind. 1.536 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Pflegestipendium wurde mit 1. Jänner 2023 eingeführt. 18 Monate später zeigt sich eine beeindruckende Zwischenbilanz. Rund 9.000 Personen haben von 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2024 das Pflegestipendium in Anspruch genommen, um eine Aus- und Weiterbildung in der Pflege zu beginnen oder ihre Qualifikationen zu erweitern. Insgesamt wurden 107,9 Millionen Euro ausbezahlt. Es zeigt sich, dass das Stipendium vor allem von Frauen in Anspruch genommen wird. Rund 78 Prozent sind Frauen.

„Das Programm hat nicht nur zahlreiche angehende Pflegekräfte finanziell unterstützt, sondern auch für viele weitere Personen die Attraktivität des Einstiegs in den Pflegeberuf erheblich gesteigert. Mit dem Pflegestipendium haben wir einen wichtigen Schritt unternommen, um dem wachsenden Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal gerecht zu werden. Die hohe Anzahl mit knapp 9.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigt, dass die Maßnahme auch in Anspruch genommen wird. Die positive Resonanz bestätigt, dass das Pflegestipendium einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Pflegeberufe in Österreich leistet“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

„Mit dem Pflegestipendium ermöglichen wir Menschen, die sich das bisher nicht leisten konnten, die berufliche Umorientierung und geben ihnen finanzielle Sicherheit für die gesamte Dauer der Ausbildung. Im Zuge der Pflegereform haben wir es geschafft die Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege nach internationalem Vorbild zu akademisieren, was eine enorme Aufwertung des Berufs zur Folge hat. Durch die Ausweitung des Pflegestipendiums erhalten ab September 2024 auch Umsteiger:innen, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule absolvieren, das Pflegestipendium. Die verbesserte finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung der Pflegekräfte sorgen dafür, dass der Pflegeberuf massiv attraktiviert wird“, so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

Neuerung: Pflegestipendium auch für Ausbildungsbeginn ab Herbst verfügbar

Das Pflegestipendium können auch jene beantragen, die ab Herbst eine neue Pflegeausbildung beginnen. Auch sie müssen die bestehenden Anforderungen des AMS erfüllen. Ein Antrag ist also weiterhin nur mit vorhandenen Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung oder frühestens zwei Jahre nach Beendigung der Ausbildungspflicht oder der Matura möglich. Neu ist, dass auch Personen, die ab 1. September ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule neu antreten, das Pflegestipendium bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen erhalten können.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Presseabteilung - Arbeit: presse.arbeit@bmaw.gv.at