Kocher: Der Arbeitsmarkt entwickelt sich trotz saisonaler Effekte und hoher Infektionszahlen relativ konstant
Am Beginn des neuen Lockdowns ist die Situation am Arbeitsmarkt noch konstant. Derzeit sind 277.508 Personen arbeitslos gemeldet. Das ist ein moderater Anstieg im Vergleich zur Vorwoche (plus 5.652 Personen). 73.160 Personen befinden sich derzeit in Schulung. In den Kurzarbeitszahlen spiegelt sich die aktuelle Situation noch nicht wider: Derzeit sind 77.989 Personen zur Kurzarbeit angemeldet.
Was das Niveau der Arbeitslosigkeit betrifft, ist eine Verringerung des Abstands zum Vorkrisenjahr zu erwarten. Aktuell sind um 104.627 Personen weniger arbeitslos als 2020 und um 18.910 weniger als im Jahr 2019. „Bis zum Ende des Jahres steigt die Arbeitslosigkeit wie in normalen Jahren um ca. 50.000 Personen. Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Trend aufgrund saisonaler Entwicklungen ohnehin eingetreten wäre – gegen Ende des Jahres ist es am österreichischen Arbeitsmarkt üblich, dass die Arbeitslosigkeit bis ungefähr Februar ansteigt. Der Lockdown wird diesen Trend aber verstärken“, so Kocher. „Vergleicht man die aktuelle Zahl jener Personen, die beim AMS arbeitslos gemeldet sind, so stehen wir nach wie vor besser da als im Vorjahr und sogar besser als im Vorkrisenjahr. Die Lücke zum Vorkrisenniveau wird sich durch den Lockdown aber schließen.“
Kurzarbeit und Neustartbonus
Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass sich die Dynamik am Arbeitsmarkt etwas einbremsen wird und die Kurzarbeit sich in einem ähnlichen Ausmaß wie im vergangenen Winter bewegen wird. „Wir rechnen damit, dass etwa 350.000 bis 400.000 Personen die Kurzarbeit tatsächlich in Anspruch nehmen werden“, so der Arbeitsminister. Bis mindestens Ende des Jahres erhalten Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Corona-Kurzarbeit eine Unterstützung bis zum kompletten Arbeitsausfall. Betroffene Unternehmen können die Corona- Kurzarbeit auch bis zu 14 Tage rückwirkend beantragen.
Außerdem können Betriebe, die derzeit nicht in vollem Umfang arbeiten können, den Neustartbonus beantragen. Personen, die nicht Vollzeit eingestellt werden können, aber dennoch bereit sind in geringerem Umfang zu arbeiten, bekommen je nach Arbeitsumfang eine stufenweise Aufstockung ihres Gehalts. „Es geht darum, Beschäftigung zu fördern und aufrechtzuerhalten, auch wenn vorübergehend nur eine Teilzeitstelle zur Verfügung steht“, so Kocher. Davon würden sowohl die Betriebe, die die Arbeitskräfte brauchen, profitieren als auch die Beschäftigten, die im Idealfall bald wieder auf Vollzeit aufstocken können. „Der Lockdown wird seine Auswirkungen zeigen, allerdings hoffentlich nur vorübergehend. Wir werden überall dort unterstützend beistehen, wo das möglich und notwendig ist“, so Kocher abschließend.