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Informationen zu § 11b AVRAG

Mit Ende März wurde im Arbeitsrecht die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen umgesetzt. Darin ist auch eine Regelung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung enthalten (§ 11b AVRAG), die zu Anfragen geführt hat. Im folgenden Dokument ist daher die Sichtweise des BMAW zur Auslegung dieser Bestimmung zusammengefasst dargestellt.

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Informationen zu § 11b Arbeitsvertrags-Anpassungsgesetz (AVRAG) (PDF, 149 KB)