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Jobporträt Legistin bzw. Legist Hier erfahren Sie mehr über den Arbeitsalltag einer Legistin bzw. eines Legisten im Öffentlichen Dienst, in diesem Fall in der Sektion II der Zentralstelle des BMAW zuständig unter anderem für das Arbeitsrecht.

Sektion II  Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat

Foto: IStockphoto/deepblue4you

In der Sektion II des BMAW dreht sich alles um Arbeitsrecht und Arbeitsschutz.

In der Abteilung II/B/7 (Legistik Verwendungsschutz, Landarbeitsrecht) geht  es um allerlei Gesetze. Darunter fallen beispielsweise die legistischen Angelegenheiten des Mutterschutzgesetzes, Arbeitszeitrechts, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes, Entgeltfortzahlungsgesetzes, Hausbesorgergesetzes, Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes, Hausbetreuungsgesetzes, Nachtschwerarbeitsgesetzes, Landarbeitsrecht.

„Wir machen aus politischen Ideen Gesetze“

Wie werden aus politischen Ideen Gesetze? Was bedeutet Legistik? Und warum geht ein junger Mensch heute in den Öffentlichen Dienst? All diese Fragen beantwortet Mag.a Eva-Sabrina Gotthardt, Legistin in der Sektion II - Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat. Sie erzählt außerdem wie ihr Arbeitsalltag aussieht, worauf es beim Verfassen von Gesetzesentwürfen ankommt und was sie am BMAW besonders schätzt.

Im Bundesdienst steht ein Generationenwechsel an. In den nächsten zehn Jahren gehen über 50 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der BMAW-Zentralstelle und den nachgeordneten Dienststellen in Pension. Warum geht ein junger Mensch wie Sie in den öffentlichen Dienst? Was hat Sie am BMAW gereizt bzw. besonders interessiert?

Jobportrait Gotthardt Portrait am Schreibtisch
  Foto: BMAW/Veronika Noisternig

Ich habe mich für den Bundesdienst entschieden, weil man hier etwas verändern und zur Gesellschaft beitragen kann. Man macht etwas Sinnvolles für ganz Österreich – nicht nur für ein Unternehmen, sondern wirklich für alle Menschen.

Während meines Jus-Studiums habe ich als Studienassistentin und in einer Kanzlei als juristische Mitarbeiterin gearbeitet und danach mit der Gerichtspraxis begonnen. In der Ausschreibung des BMAW stand, dass es um Legistik und den Weg zur Gesetzgebung geht. Das hat mich schon immer interessiert, außerdem hatte ich mich schon im Studium und als juristische Mitarbeiterin auf Arbeitsrecht spezialisiert. Meine damalige Vorgesetzte hat mich bestärkt, weil ich immer so gerne über den Wortlaut, den grammatikalischen und systematischen Aufbau von Bestimmungen diskutiert habe, sehr kritisch und kreativ war. Mittlerweile frage ich mich, ob über meine Formulierungen auch solche Diskussionen geführt werden und hoffe, dass sie besser davonkommen.

Sie sind in der Sektion für Arbeitsrecht als Juristin, genauer gesagt als Legistin, tätig. Was genau macht man als Legistin? Für welche Themenbereiche sind Sie zuständig und was ist besonders spannend an Ihrer Tätigkeit?

Legistik ist das Verfassen von Gesetzesentwürfen. Ich bin die zuständige Legistin für das Mutterschutzgesetz (MSchG). Hier sind der Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen und die meist anschließende Elternkarenz und Elternteilzeit geregelt. Das klingt so sehr trocken, aber in der Legistik ist viel Kreativität und Mut gefordert. Schließlich machen wir aus politischen Ideen Gesetzesentwürfe. Dafür formulieren wir diese, diskutieren sie in unserer Sektion und mit den Kolleginnen und Kollegen aus den legistischen Abteilungen anderer Ministerien, wir führen die Sozialpartnerverhandlungen dazu und wir begleiten den Bundesminister in die Ausschüsse des Parlaments. Wenn wir den Auftrag bekommen, ein politisches Vorhaben umzusetzen, schauen wir uns an, wie man das regeln könnte, welche Probleme es gibt, was alles zu bedenken ist. Besonders interessant beim Verfassen von arbeitsrechtlichen Bestimmungen ist das Zusammenspiel des betroffenen Materiengesetzes und der unterschiedlichen Rechtsgebiete wie Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, allgemeines Zivilrecht oder Unternehmensrecht. Auch die Grundrechte sind immer mit zu bedenken. Zudem beantworten wir neben parlamentarischen Anfragen auch Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Neue Fragen, die dabei aufgrund des gesellschaftlichen Wandels aufkommen, sind besonders spannend. Ich schaue mir dann zum Beispiel an, wie eine bestimmte MSchG-Bestimmung, die meist schon vor einigen Jahrzehnten verfasst wurde, zu interpretieren und gegebenenfalls zu ändern ist.

Beim Jobwechsel ins Ministerium waren Sie mit vielen Vorurteilen und Klischees konfrontiert: Langsame Arbeitsweise, starre Strukturen, etc.: Wie ist Ihr Arbeitsalltag wirklich?

Jobportrait Gotthardt im Gespräch
  Foto: BMAW/Veronika Noisternig

Mein Arbeitsalltag ist sehr spannend und abwechslungsreich. Gerade an Tagen, wo man denkt, es wird etwas ruhiger, gibt’s meist ein großes Thema. Die genannten Vorurteile gab es in meinem Freundeskreis tatsächlich, sie wurden aber schon in meinen ersten Wochen widerlegt. Ich durfte gleich an einer komplexen Fragestellung arbeiten, mein Vorschlag wurde ernst genommen und diskutiert und war dann auch Teil der Lösung. Auch klare Strukturen und Zuständigkeiten gibt es tatsächlich. Aber die sind enorm wichtig, ebenso wie großes Detailwissen in den Materiengesetzen. Immerhin gelten Gesetze, die erlassen werden, für ganz Österreich. Jede nachträgliche Änderung oder Adaptierung bedarf einer Gesetzesnovelle und dafür braucht man eine Mehrheit im Nationalrat.

Als ich mich beworben habe, dachte ich erst nicht, dass ich genommen werden würde. Ich hatte – so wie viele aus meinem Bekanntenkreis – das Vorurteil, dass man in den Bundesdienst nur kommt, wenn man wen kennt, der wen kennt oder das richtige Parteibuch hat. Aber das stimmt nicht. Als ich die Einladung zum Gespräch und später die Zusage erhalten habe, war ich sehr überrascht und habe mich riesig gefreut.

Gerade in der Legisitik wäre es auch mehr als bedenklich, wenn persönliche Ideologien, Vorstellungen oder Wünsche an das Gesetz verfolgt werden könnten. Da alle fünf Jahre neu gewählt wird, kann sich die politische Ausrichtung des Ministeriums auch immer wieder ändern. Daher sollte man nur in die Legistik gehen, wenn man auch wirklich bereit ist, den Willen des Volkes mitzutragen und umzusetzen.

Welche Weiterentwicklungs- und Karrieremöglichkeiten gibt es?

Das Verwaltungspraktikum ist meist der Einstieg in den Bundesdienst. Weiterbildung gibt es im Zuge der Grundausbildung und der zahlreichen Kurse der Verwaltungsakademie – vom Sprachkurs über die Persönlichkeitsbildung bis zum Führungskräfteworkshop.

Karrieremöglichkeiten gibt es natürlich, vor allem wenn man bedenkt, dass in den nächsten Jahren mehr als 50 % der Kolleginnen und Kollegen im Bundesdienst in Pension gehen und somit auch einige Leitungsfunktion frei werden, die mit qualifiziertem Personal nachbesetzt werden müssen. Daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt für den Einstieg, weil man – vor allem in der Legistik – ein paar Jahre braucht, um sich die notwendigen Kenntnisse und das Detailwissen anzueignen, bevor man eine Führungsfunktion übernehmen kann.

Was schätzen Sie am BMAW besonders? Oder anders gefragt: Warum arbeiten Sie gerne hier?

Jobportrait Gotthardt im Gespräch 2
  Foto: BMAW/Veronika Noisternig

Das kollegiale Umfeld, die immense Fachexpertise in den Abteilungen und die Wertschätzung über Generationengrenzen hinweg bereichern meinen Arbeitsalltag sehr. Bei Besprechungen werden auch die Meinungen der jüngeren Kolleginnen und Kollegen gehört und ernst genommen. Gerade am Anfang habe ich das Mentoring-Programm im BMAW sehr geschätzt. Großartig finde ich die Female Network Events, die regelmäßig stattfinden. Hier werden Frauen in Führungspositionen mit beeindruckenden Karrieren ins BMAW eingeladen und man hat Gelegenheit, sich in einem sehr netten Rahmen austauschen.

Sie gehören zur Generation Y, der flexible Arbeitszeiten, Work-Life-Balance und sinnstiftende Arbeit besonders wichtig ist. Inwiefern finden Sie das im Ministerium? Was ist unser Purpose und warum ist das wichtig?

Im BMAW gibt es Gleitzeit, das heißt, ich kann irgendwann zwischen 6 und 9 Uhr anfangen zu arbeiten und je nachdem auch mal früher oder später gehen. Gleitzeit gibt es also hier nicht nur am Papier, sondern wird wirklich gelebt. Das ist schon sehr praktisch. Zudem können wir zwei Telearbeitstage die Woche vereinbaren, an denen dann Wegzeiten in die Arbeit und nach Hause wegfallen und somit für Freizeitaktivitäten genutzt werden können.
In meinen Bereich „Verwendungsschutz“ ist der Purpose der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In der Legistik generell das Schaffen missbrauchssicherer und zielführender Bestimmungen in einer klaren und verständlichen Rechtssprache. Nicht nur für Juristinnen und Juristen – Ziel ist es immer, dass auch die betroffenen, nicht zwangsläufig rechtskundigen Bürgerinnen und Bürger die Bestimmungen verstehen und anwenden können.