Veröffentlichungen gemäß § 10 und § 15 Ausschreibungsgesetz
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht an dieser Stelle die in den § 10 Absatz 2 AusG 1989 und § 15 Absatz 4 AusG 1989 vorgesehenen Daten.
Veröffentlichungen über die EVI-Plattform
Alle Veröffentlichungen gemäß § 10 Abs. 2 AusG und die Stellenbesetzungsergebnisse gemäß § 15 Abs. 4 AusG, die sich auf eine ab 1. Jänner 2025 veröffentlichte Funktionsausschreibung beziehen, müssen auf der EVI-Plattform bereitgestellt werden.
Veröffentlichungen gemäß § 10 Abs. 2 AusG
Stellenbesetzungsergebnisse gemäß § 15 Abs. 4 AusG
Was ist die EVI-Plattform?
Die EVI-Plattform zentralisiert die Verlautbarungen und schafft einen vereinfachten, einheitlichen Zugang zu amtlichen und öffentlichen Bekanntmachungen, wodurch sie als digitales „schwarzes Brett“ des Bundes dient.
Ausschreibung der Funktion der Leitung des Arbeitsinspektorats Vorarlberg (15. Aufsichtsbezirk) (GZ 2024-0.845.454)
Von der Begutachtungskommission wurde eine Bewerberin im höchsten Ausmaß für geeignet befunden, mit der Funktion der Leitung des Arbeitsinspektorats Vorarlberg (15. Aufsichtsbezirk) betraut zu werden.
Die Begutachtungskommission für die Ausschreibung der Funktion der Leitung des Arbeitsinspektorats Tirol setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Vertretung des Dienstgebers:
- SC Mag. Roland Weinert, MAS MSc (Vorsitzender)
- SC Dr.in Alexandra Marx (Mitglied)
- Vertretung des Zentralausschusses: Rat Christian Lacina, BA MSc
- Vertretung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst: Mag.a Ursula Hafner
- Vertreter der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen: Michaela Karner, BA
Mitteilung gemäß § 15 Abs. 4 AusG 1989:
Mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2025 wird Frau Mag.a Sandra HIRMANN, MA mit der Leitung des Arbeitsinspektorates Vorarlberg (15. Aufsichtsbezirk) betraut.
Ausschreibung der Funktion der Leitung des Arbeitsinspektorats Tirol (14. Aufsichtsbezirk) (GZ 2024-0.666.998)
Von der Begutachtungskommission wurde ein Bewerber im höchsten Ausmaß für geeignet befunden, mit der Funktion des Leiters des Arbeitsinspektorats Tirol (14. Aufsichtsbezirk) betraut zu werden.
Die Begutachtungskommission für die Ausschreibung der Funktion des Leiters des Arbeitsinspektorats Tirol setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Vertretung des Dienstgebers:
- SC Mag. Roland Weinert, MAS MSc (Vorsitzender)
- SC Dr.in Anna Ritzberger-Moser (Mitglied)
- Vertretung des Zentralausschusses: Amtsdirektor Georg Flack
- Vertretung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst: Mag.a Ursula Hafner
- Vertreter der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen: Michaela Karner, BA
Mitteilung gemäß § 15 Abs. 4 AusG 1989:
Herr DI Andreas Reinalter wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 mit der Funktion der Leitung des Arbeitsinspektorats Tirol betraut.
Kontakt
Personalabteilung - Arbeit: personal.arbeit@bmaw.gv.at
Personalabteilung - Wirtschaft: personal.wirtschaft@bmaw.gv.at