Gründung des Ministeriums für Ackerbau, Handel und Gewerbe 1848
Nach dem Ausbruch der Revolution im März 1848 sah sich die Monarchie unter dem Druck der Umwälzungen gezwungen, selbständig arbeitende Ministerien einzusetzen. Am 8. Mai 1848 wurde das Handelsministerium mit kaiserlicher Entschließung gegründet. Zum ersten Handelsminister wurde der Ökonom Anton Freiherr von Doblhoff-Dier berufen.
Im folgenden Vortrag an Kaiser Ferdinand schlug der Minister am 19. Mai 1848 die Organisierung des Ministeriums für Ackerbau, Handel und Gewerbe vor. Der Kaiser genehmigte diese Anträge am 29. Mai 1848.
Allerunterthänigster Vortrag
des Ministers für Ackerbau, Handel und Gewerbe,
womit die allerhöchste Genehmigung der Organisierung des Ministeriums für Ackerbau, Handel und Gewerbe erbeten wird.
Eure Majestät!
Nachdem Eure Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 8. Mai d. J. die Errichtung eines Ministeriums für Ackerbau, Handel und Gewerbe anzuordnen und mir die Leitung deßelben anzuvertrauen geruhten, so hat es zur Rechtfertigung des allergnädigsten Vertrauens meine erste und dringende Sorge sein müßen, die Geschäftsgegenstände zusammenzusetzen, welche vorläufig bis zur organischen Entwickelung dieses Ministeriums die Gränzen seines Wirkungskreises bezeichnen, zugleich aber auch den Personalstand zusammenzustellen, deßen Beihilfe mir unerläßlich erschien, um meiner schwierigen Aufgabe zu entsprechen.
Obgleich ich am 16. Mai l. J. in Folge den bekannten Ereignißen vom vorausgegangenen Tage gemeinschaftlich mit den übrigen Ministern meiner Stelle in Eurer Majestät Hande allunterthänigst zurückzulegen genöthiget war, und die mir anvertrauten Geschäfte nur noch bis zur erfolgten Wahl meines Nachfolgers forzuführen habe, so glaube ich
dennoch in Anbetracht der unbedingten Nothwendigkeit der alsbaldigen Constituirung eines in seinen Einwirkungen auf den National-Reichtum des Staates und auf die Reglung der gegenwärtig so sehr gestörten mercantilen und gewerblichen Verhälthniße so wie in Anbetracht des Umstandes, daß es meinem Nachfolger ganz unbenommen sein wird, in dem von mir vorgeschlagenen Stande der ihm dargebothenen Arbeitskräfte alle seine Überzeugung und zweckmäßigen Veränderungen vorzunehmen, meine ehrfurchtsvollen Anträge wegen Organisierung des Ministeriums des Ackerbaus, Handels und Gewerbe unterbreiten zu dürfen.
An die Geschäfts-Behandlung des eben genannten Ministeriums waren, mit Rüksicht auf den mir von dem Minister des Innern, der Finanzen und der öffentlichen Arbeiten bekannt gegebenen Wirkungskreis, folgende Gegenstände einzuweisen.
1. Alle auf Agrikultur und Forstwesen Bezug nehmenden Angelegenheiten,
2. Pferdezucht
3. Gemeindeschüttböden
4. Wasserrechte und Mühlordnungen
5. Landwirthschafts-Gesellschaften
6. Handelskammern und Verhandlungen mit denselben
7. Flußschifffahrt
8. Donau-Dampfschiffahrts-Angelegenheiten
9. Östreichischer Loyd
10. Industrie-Ausstellungen
11. Gewerb- und Industrie-Vereine
12. Petitionen
13. Confidentielle Correspondenzen
14. Organisierungs-Gegenstände
15. Personal-Disziplinargegenstände
16. Kanzlei-Direction
17. Agrikultur, Industrie und Handels-Statistik
18. Das gesamte Consular- und Hafenwesen /: mit Ausnahme der Pensions- und Provisions- Angelegenheiten./.
19. See- Sanitäts- und Continuar-Anstalten in Bezug auf deren Einrichtung.
20. Auswertige Handels- und Schiffahrts-Verträge, - dann die Elbe- und Po-Angelegenheiten
21. Die Mitwirkung zur Zustandebringung eines See-Gesetzes
22. Alle Commerzial-Gewerbe und Erfindungs-Privilegien
23. Fabriks und innere Handels- Angelegenheiten
24. Communikations- und Verkehrsmittel, Strassen, Kanäle etc.
25. Privatmauthen
26. Correspondenzen mit den Consuln und Agenten bezüglich den Erfindungen im Auslande.
27. Technische Lehranstalten
28. Commerzbehörden
29. Handelsgesellschaften
30. Handelsrechte der Juden
31. Sparkaßen
32. Pensions-Institute und Lebens-Versicherungen
33. Assecuranzen gegen Feuer, Hagelschlag, Verluste in Handel und in Gewerben.
34. Handlungs-Privilegien.
35. Polizei-Gewerbs-Befugniße
36. Radizirte und verkäufliche Gewerbe.
37. Maaß und Gewichts-Regulirung
38. Hausir-Wesen.
Diese eben verzeichneten Agenden würde ich ergebenst vorschlagen, dergestalt in 4. Sektionen abzutheilen, daß die Gegenstände von 1 bis incl: 17 der I. Section, - jene von 18 bis incl: 21 der II. Section - die weiteren von 22 bis incl: 30 der III. Section, endlich die von 31 bis incl: 38 der IV. Section zugewiesen werden sollten.
Die erste Sektion hätte das Ministerial-Bureau zu bilden, denn sie umfaßt solche
Gegenstände welche auf den geregelten Gang des ganzen Ministeriums wesentlichen Einfluß nehmen, oder die persönliche Dazwischenkunft des Ministers verlangen, oder endlich die Grundlagen des National-Reichthums und die ersten Bedingungen einer gedeihlichen Volkswirthschaft entfalten.
Als Hilfsarbeiten für die rasche und gediegene Erledigung der in dieser I. Sektion benannten Geschäftsgegenstände würden vor der Hand Dr. Siegfried Becher, Hofkonzipist des k.k. Rechnungs-Directoriums, dann Josef von Patruban, Concipist der nun aufgelösten k.k. allgemeinen Hofkammer, endlich Wilhelm Schwarz, Doctor der Philosophie, Magister der Pharmacie und zweiter Secretair des niederöstreichischen Gewerbvereines, alle drei in der Eigenschaft von Ministerial-Concipisten genügen, in welcher sie von Euer Majestät anstandslos bestäthigt werden dürften, da die beiden ersten gegenwertig schon Hofkonzipisten sind, der letztere aber vermöge seiner seltenen Kenntniße in allen industriellen und gewerblichen Thätigkeiten, vermöge seines bereits rühmlich bekannten litterarischen Rufes und seinen anderweitigen höchst schätzbaren Eigenschaften zur Erlangung einer Ministerial-Concipistenstelle vollkommen
würdig erscheint.
Die zweite Sektion wäre dem gegenwertigen Hofrathe der k.k. allgemeinen Hofkammer, Carl Esch, als Ministerialrath anzuvertrauen und demselben sein bisheriger Sekretär Franz Edler von Blumfeld und sein bisheriger Concipist Anton Hueber zu belaßen.
Die Leitung der dritten Sektion würde ich bitten, den von Constantinopel einberufenen k.k. Hofrathe, Karl Freiherrn von Geringer, zu übertragen und ihm die Hofkonzipisten Franz Gelinek und Johann Rudolph als Ministerial-Konzipisten zuzuweisen.
Für die vierte Sektion endlich würde ich den früher bei der k.k. Censur-Hofstelle verwendeten Hofsekretär Peter Katzian als Ministerialsekretär und die dem aufgelösten k.k. vereinigten Hofkanzlei angehörigen Hofkonzipisten Wenzl Isop und August Mandl in Antrag bringen.
Die Sistemisirung der Hilfsämter aber entfällt vor der Hand gänzlich, weil das Finanz-Ministerium die Vorsorge getroffen hat, daß alle Kanzlei-Geschäfte sowohl für daßelbe und für das Ministerium der öffentlichen Bauten als auch für das Ministerium des
Ackerbaus und Handels von den Hilfsämtern der aufgelösten k.k. allgemeinen Hofkammer ohne alle Beirrung und Hemmung versehen werden können.
Euer Majestät werden nicht verkennen, daß ich diese Anträge mit der möglichsten Beschränkung der Arbeitskräfte und mit der äußersten Schonung der Finanzen unterstelle, daher ich mich der Hoffnung hingebe, daß Euer Majestät die Anstellung des oben erwähnten Wilhelm Schwarz als Ministerial-Concipisten allergnädigst gewähren und hiemit der hier vorgeschlagenen Organisierung des Ministeriums des Ackerbaus, des Handels und der Gewerbe die hohe Genehmigung ertheilen werden.
Ich genehmige diese Anträge in allen Punkten, namentlich auch die Anstellung des Wilhelm Schwarz.
Innsbruck am 29. Mai 1848
(Kaiser) Ferdinand
Doblhoff
Wien am 19. Mai 1848