Deregulierung
Deregulierung bedeutet in der Ordnungspolitik, einem Teilbereich der Wirtschaftspolitik, den Abbau oder die Vereinfachung von Marktregulierung in Form von staatlichen Normen und Vorschriften.
Zur Deregulierung zählen Maßnahmen der (Re-)Privatisierung, also die Verlagerung bestimmter staatlicher Aktivitäten in die Verfügungsgewalt des privaten Sektors der Volkswirtschaft, sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
Aus wettbewerbspolitischer Sicht soll mit Hilfe von Deregulierungen eine Beseitigung von marktwirtschaftlichen Verzerrungen erreicht werden.
Absicht der Deregulierung ist die Liberalisierung der Märkte, mit dem Ziel
- Innovationen durch Konkurrenz zu fördern
- Investitionen zu fördern und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen
- in den Unternehmen höhere Effizienz zu erreichen
- dem Staat eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zu ermöglichen.
Derzeit beschäftigt sich die Abteilung Wettbewerbspolitik und -recht mit nachfolgenden Deregulierungsinitiativen
Kontakt
Abteilung Wettbewerbspolitik und -recht : wettbewerbspolitik@bmaw.gv.at