Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sicherheitskontrollgesetz 2013 - SKG 2013

Am 1. März 2013 ist das Sicherheitskontrollgesetz 2013 (SKG 2013) BGBl. I Nr. 42, in Kraft getreten.

Dieses passt die inländische Rechtslage in der Ausfuhrkontrolle und Sicherheitskontrolle von Nukleargütern an die neuen völkerrechtlichen und EU-rechtlichen Bestimmungen an und ersetzt damit das Sicherheitskontrollgesetz 1991.

Im Bereich der Ausfuhrkontrolle wurden Anpassungen an die EU-Dual Use-Verordnung und an das AußWG 2011 vorgenommen.

Für Hersteller und Ausführer relevanter Güter, aber auch für Forschungseinrichtungen und nukleare Abfalllager wird das 2004 für Österreich in Kraft getretene Zusatzprotokoll zum Sicherheitskontrollabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) mit seinen erweiterten Meldepflichten und Überwachungsmechanismen transparent umgesetzt.

Die Ein- und Ausfuhr sowie die Verbringung von Gütern der Kategorie 0 des Anhangs I der Dual Use Verordnung, die auch in der Anlage II des Zusatzprotokolls genannt sind, ist unbeschadet einer erforderlichen Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung gemäß § 5 Abs. 6 und 7 SKG 2013 vierteljährlich dem BMDW zu melden.

Kontakt

Abteilung III/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at