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Bundesminister Kocher: Klares Bekenntnis für Gewaltschutz am Arbeitsplatz Ratifikationsurkunde besiegelt Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu Gewaltschutz am Arbeitsplatz

Heute wurde die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), das die Beseitigung von Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt zum Ziel hat, bei der IAO in Genf hinterlegt. Damit wird die im Juli vom Parlament beschlossene Ratifikation wirksam, und das Übereinkommen ist für Österreich verbindlich. Damit bekennt sich Österreich gegen jede Form von Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt.

"Die Verhinderung von Gewalt im beruflichen Kontext ist ein wesentlicher Aspekt guter Arbeitsbedingungen. Gewalt im Arbeitsumfeld kann die Betroffenen vor zusätzliche Herausforderungen stellen, da sie aus Angst um ihre Beschäftigung und mögliche wirtschaftliche Konsequenzen, mitunter davor zurückscheuen, Hilfe zu suchen. Österreich verfügt über zahlreiche Bestimmungen zum Gewaltschutz am Arbeitsplatz und ist im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Mit der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 setzen wir ein weiteres klares Bekenntnis, dass psychische und physische Gewalt am Arbeitsplatz kategorisch abzulehnen ist", so Bundesminister Martin Kocher.

Das Übereinkommen umfasst alle Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, dazu zählen auch Freiwillige, Praktikantinnen und Praktikanten, Arbeitssuchende sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Es gilt für alle Orte, an denen Arbeit verrichtet wird, und darüber hinaus auch für Orte, an denen Pausen abgehalten werden oder Ausbildungen und arbeitsbezogene gesellschaftliche Aktivitäten stattfinden, sowie auf dem Weg zur und von der Arbeit.

Durch die Ratifikation bekennt sich Österreich zu einer regelmäßigen Berichtspflicht. Der Erstbericht erfolgt nach einem Jahr und danach alle sechs Jahre. Die vollständige Ratifikation tritt ein Jahr nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Internationalen Arbeitsorganisation in Kraft. Bisher wurde das Übereinkommen von 44 der 187 IAO-Mitgliedstaaten ratifiziert. Österreich ist der 12. EU-Mitgliedstaat, der das Übereinkommen unterzeichnet hat. Im Zuge des Ratifikationsprüfungsverfahrens wurden alle betroffenen Stellen des Bundes, die Länder und die Sozialpartner eingebunden.

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Presseabteilung - Arbeit: presse.arbeit@bmaw.gv.at