Tourismus-Staatssekretärin Zehetner: Mittelstandspaket bringt große Erleichterung für Wirtshäuser und Tourismusbetriebe
Mit dem neuen Mittelstandspaket setzt die Bundesregierung ein klares Signal für die Stärkung der Gastronomie und touristischer Betriebe. Die Tourismus- und Gastronomiebranche zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen Österreichs: Fast 227.000 unselbstständig Beschäftigte sind im Bereich Beherbergung und Gastronomie tätig und die Branche erwirtschaftet - direkt und indirekt - rund 6,2 Prozent des heimischen Bruttoinlandsprodukts. Im Jahr 2024 wurden 46,7 Millionen Gästeankünfte und 154,3 Millionen Übernachtungen gezählt - mehr als je zuvor und ein Beleg für die enorme Anziehungskraft des Landes auf Touristinnen und Touristen und die wirtschaftliche Bedeutung dieser Branche. Die Staatssekretärin für Tourismus im Wirtschaftsministerium Elisabeth Zehetner betont die Notwendigkeit solcher Entlastungsmaßnahmen: "Unsere Kaffeehäuser, Konditoreien und Wirtshäuser sind die Seele unserer Gemeinden und beliebte Treffpunkte für Gäste. Mit den neuen Regelungen erleichtern wir den meist familiengeführten Betrieben den Alltag und schaffen praxisnahe Entlastungen."
Schluss mit der Zettelwirtschaft: Belegausstellungspflicht bis 35 Euro entfällt
Ein zentraler Punkt des Mittelstandspakets ist die Abschaffung der Belegausstellungspflicht für Beträge bis 35 Euro. Dies bedeutet, dass Unternehmen in diesen Fällen nicht mehr verpflichtet sind, einen Beleg auszudrucken. "Schluss mit der Zettelwirtschaft. Der Wegfall ist ein entscheidender Schritt zur Reduzierung bürokratischer Hürden", so Zehetner. "Künftig müssen Kleinbeträge nur noch elektronisch in der Registrierkasse erfasst werden. Ein Belegdruck erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kundinnen und Kunden." Diese Regelung reduziert die Papierflut und spart den Betrieben Zeit und Kosten. In Eisdielen, Bars und Imbissen mit hohem Gästeaufkommen und vielen Kleinstbeträgen reduziert diese Änderung spürbar den Verwaltungsaufwand. "Wirte können nun wieder verstärkt das tun, was sie am liebsten machen - sich um ihre Gäste kümmern. Dafür ist Österreich weltweit bekannt und beliebt", so Zehetner.
NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge ab 2025
Ab dem 1. Juli 2025 werden alle N1-Fahrzeuge von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Dies entlastet Betriebe, die auf leichte Nutzfahrzeuge angewiesen sind, und erleichtert notwendige Investitionen in ihre Mobilitätsinfrastruktur. Gerade familiengeführte Hotels und Gaststätten, die häufig Kleinbusse für Gäste-Shuttles oder Lieferwagen für die Versorgung einsetzen, profitieren von dieser Maßnahme.
Weitere Entlastungsschritte für 2026/2027 - Positive Effekte auf Gastronomie und Tourismus
Zusätzlich sind weitere Maßnahmen geplant, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Dazu gehört die Vereinfachung von Betriebsübergaben, ein großes Thema für Familienbetriebe im Tourismus, sowie die Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 33.000 auf 50.000 Euro, um Investitionen in Modernisierungen zu erleichtern. Die Digitalisierung der Unternehmensgründung soll neue Betriebe schneller starten lassen, während beschleunigte Genehmigungsverfahren Investitionen nicht durch lange Wartezeiten ausbremsen sollen. Zudem sind Vereinfachungen im Betriebsanlagenrecht vorgesehen, um Bürokratie abzubauen und insbesondere Gastronomie und Hotellerie zu entlasten. "Mit diesem Paket schaffen wir nicht nur mehr unternehmerische Freiheit, sondern sorgen dafür, dass unsere Tourismusbetriebe - vom familiengeführten Gasthaus bis zum Hotel - auch in Zukunft erfolgreich bleiben und Touristinnen und Touristen aus aller Welt begeistern können", betont Tourismus-Staatssekretärin Zehetner abschließend.
Kontakt:
Pressesprecherin der Staatssekretärin
Kathrin Schriefer
Telefon: +43 664 88760816
E-Mail: kathrin.schriefer@bmaw.gv.at
Presseabteilung BMAW
presseabteilung@bmaw.gv.at