Bundesminister Kocher: Nachfrist für Voranmeldung zu Energiekostenzuschuss Von 16. bis 20. Jänner 2023
Der Energiekostenzuschuss ist eine Maßnahme der Bundesregierung für energieintensive Unternehmen, um den stark gestiegenen Preisen für Energie entgegenzuwirken. Dafür stehen für den Förderzeitraum von Februar bis September 2022 insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. "Das Antragsverfahren für den Energiekostenzuschuss umfasst die verpflichtende Voranmeldung und die Antragsstellung. Die Voranmeldung war von 7. bis 28. November möglich und wurde von rund 87.000 Unternehmen durchgeführt. Das zeigt die breite Wirksamkeit der Maßnahme und das große Interesse der österreichischen Betriebe. Von 29. November bis 15. Februar läuft nun die Phase der Antragstellung über den aws-Fördermanager. Um es jedoch möglichst allen betroffenen Unternehmen zu ermöglichen den Energiekostenzuschuss zu beziehen, setzen wir eine Nachfrist für die Voranmeldung. Betriebe, die sich nicht vorangemeldet haben, werden dazu von 16. bis 20. Jänner noch einmal die Möglichkeit haben", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
"Der Energiekostenzuschuss entlastet Unternehmen, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden und hilft so, Arbeitsplätze zu sichern. Für Unternehmen, die sich nicht für den Energiekostenzuschuss vorangemeldet haben, gibt es nun die Möglichkeit, dies innerhalb der Nachfrist vom 16. bis 20. Jänner noch zu tun. Dabei bleibt der Zuschuss weiterhin an konkrete Energiesparmaßnahmen geknüpft. So widerspricht etwa das Aufstellen von Heizschwammerl im Außenbereich den Förderkriterien. Denn in einer Zeit, in der uns Wladimir Putin mit Energielieferungen erpresst, sind wir alle aufgerufen, einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten", so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.
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