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Bundesminister Kocher: Europäische Kommission genehmigt Energiekostenzuschuss Voranmeldungsphase endet am 28. November 2022; Beantragung des Energiekostenzuschusses damit ab 29. November 2022 möglich

Die Bundesregierung unterstützt energieintensive Unternehmen angesichts der gestiegenen Preise für Energie mit dem Energiekostenzuschuss. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde im Oktober beschlossen. Als genehmigungspflichtige Unternehmensbeihilfe musste Österreich die Förderrichtlinie der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorlegen. Heute hat die Europäische Kommission die Richtlinie auf Basis des befristeten Krisen-Beihilferahmens der Europäischen Union genehmigt.

"Mit der Notifikation durch die Europäische Kommission sind nun alle Voraussetzungen erfüllt, damit die Antragsphase für den Energiekostenzuschuss mit 29. November 2022 beginnen kann", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Damit die Auszahlung der Unternehmensbeihilfe rasch erfolgen kann, wurde bereits am 7. November die verpflichtende Voranmeldung gestartet. "Unternehmen können sich noch bis zum 28. November für die Beantragung des Energiekostenzuschusses voranmelden. Dafür braucht es nur wenige Stammdaten im Fördermanager der aws", hält Kocher fest.

Der Energiekostenzuschuss wird von der Förderbank des Bundes, der aws, abgewickelt. Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 unterstützt. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm nach Förderhöhe geregelt – ab der Stufe 2 (Förderhöhe mehr als 400.000 Euro) können nur mehr die Mehrkosten für Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.

Die gestiegenen Energiepreise werden die österreichische Wirtschaft auch in den kommenden Monaten vor Herausforderungen stellen. Hinsichtlich weiterer Maßnahmen und etwaiger Fortführungen der bestehenden Maßnahmen über den Förderzeitraum bis Ende September 2022 hinaus werden derzeit intensive Beratungen innerhalb der Bundesregierung geführt.

Alle Informationen zum Energiekostenzuschuss und der Voranmeldung findet man unter www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/.

Kontakt:

Presseabteilung - Wirtschaft: presse.wirtschaft@bmaw.gv.at