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Tourismusstaatssekretariat initiiert und unterstützt innovative Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Kraus-Winkler: Verbessertes Kinderbetreuungsangebot stärkt Attraktivität der Branche als Arbeitgeber

"Kinderbetreuung ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus ein besonders herausforderndes und dringliches Handlungsfeld. Die neue Leuchtturmförderung soll Tourismusregionen und Unternehmen motivieren, innovative Konzepte zur Kinderbetreuung zu erarbeiten und damit die Rahmenbedingungen für Mütter und Väter verbessern, eine Stelle im Tourismus anzunehmen. So unterstützen wir künftig Erwerbstätige, die aufgrund fehlender Kinderbetreuungsoptionen, aktuell nur einer Teilzeitbeschäftigung nachkommen können. Dies wirkt sich wiederum positiv auf den touristischen Arbeitsmarkt und den erhöhten Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus", so Staatssekretärin für Tourismus, Susanne Kraus-Winkler.

Im europäischen Vergleich gibt es in Österreich – vor allem abseits der Ballungszentren - wenige Angebote zur Kinderbetreuung, weshalb die Verantwortung oft bei der Familie bleibt. Arbeiten im Tourismus ist durch einen hohen Frauenanteil und unregelmäßige Arbeitszeiten gekennzeichnet.
Die neue Leuchtturmförderung soll erste Maßnahmen für erweiterte Kinderbetreuungsangebote unterstützen: Die Förderung von innovativen Konzepten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht mit 21.11.2022 durch die Veröffentlichung des Projektaufrufes in Umsetzung. Bis zum 1. März 2023 sind Einreichungen bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank möglich. Gefördert werden die mit der Erarbeitung des Konzeptes verbundenen Sachkosten, welche zumindest 75.000 Euro betragen. Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der förderbaren Kosten, bei maximal 200.000 Euro Zuschuss pro Projekt. Das zur Verfügung stehende Budget beträgt zwei Millionen Euro und setzt sich aus EU-Mittel und Tourismusförderungsmittel des Bundes zusammen.

Die aktuellen Bedingungen am touristischen Arbeitsmarkt erfordern attraktive Beschäftigungsangebote, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an einen Betrieb zu binden und Abwanderung in andere Branchen zu minimieren. "Der Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes ist ein wichtiger Hebel, um den Tourismus als Arbeitgeber weiter zu attraktivieren", so Kraus-Winkler.

Zwei Drittel aller Teilzeitbeschäftigten sind weiblich

Der Frauenanteil in Beherbergung und Gastronomie betrug im Oktober 2022 mit 108.883 unselbständig Beschäftigten insgesamt 55 Prozent. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten stieg im Oktober 2022 zum Vorjahr um drei Prozent, wobei rund zwei Drittel (62 Prozent) der Teilzeitbeschäftigten weiblich sind. Österreichweit sind mit fast 49 Prozent beinahe die Hälfte aller Frauen in Teilzeit - damit liegt die Tourismusbranche über dem österreichweiten Durchschnitt.

"Teilzeitarbeit resultiert für Frauen dadurch meist auch in einer geringeren Pension. Mit der Leuchtturmförderung ebnen wir den Weg zu innovativen Konzepten, die sich an den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kinderbetreuungsbedarf orientieren. Damit wollen wir die Grundlage schaffen, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren und Chancengleichheit zu ermöglichen", so Kraus-Winkler.

Kontakt:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Andrea Gesierich, MA
Pressesprecherin der Tourismus-Staatssekretärin
Tel: (+43) 1 711 00 630043
andrea.gesierich@bmaw.gv.at