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Kraus-Winkler: Energiekostenzuschuss entlastet Tourismusbranche

"Explodierende Energiepreise sind für alle Branchen, so auch für den Tourismus, eine große Herausforderung. Besonders betroffen sind im Tourismus etwa Thermen, Hotels mit größeren Wellnessbereichen oder Großküchen. Umso mehr freut es mich, dass nach den österreichischen Haushalten, nun auch energieintensive Unternehmen entlastet werden", so Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

Mit dem Energiekostenzuschuss werden österreichische Unternehmen in vier Stufen gefördert. Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die drei Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bestätigt wird. Die Entscheidung, welcher der möglichen Zeiträume als Referenz herangezogen wird, obliegt dem Unternehmen. Zeitgleich wird an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet.

"Tourismus ist ein wichtiger Teil der österreichischen Wirtschaft, er schafft Arbeitsplätze und bringt Wohlstand in die Regionen. Der Energiekostenzuschuss wird dazu beitragen diese so wichtige Säule der heimischen Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten und anfallende Mehrkosten in der schwierigen Zeit abzufedern", so Kraus-Winkler.

Kontakt:

Andrea Gesierich, MA
Pressesprecherin der Tourismus-Staatssekretärin
andrea.gesierich@bmaw.gv.at

Presseabteilung - Wirtschaft: presse.wirtschaft@bmaw.gv.at