Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Programm Sprungbrett Die Bundesregierung hat mit 1. Juli 2021 das Programm Sprungbrett gestartet, um 50.000 Langzeitarbeitslose bis Ende 2022 wieder in Beschäftigung zu bringen. Die individuelle Kombination aus Beratung, Vorbereitung und geförderter Beschäftigung setzt einen wichtigen Schritt, um die Langzeitfolgen der Coronapandemie am Arbeitsmarkt abzufedern.

Zu den Details

Erfahrungswerte zeigen, dass Arbeitsuchende mit geringeren Arbeitsmarktchancen durch eine entsprechende Unterstützung am Arbeitsmarkt schneller wieder Fuß fassen können.

Genau hier setzt das Programm Sprungbrett an:

  • Programm Sprungbrett besteht aus vielschichtigen Maßnahmen und kombiniert unterstützende Begleitung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Lohnzuschüssen für Betriebe.
  • Beratung, Betreuung, Unterstützung von Betrieben und Arbeitssuchenden sowie transparente Förderbedingungen sind Schlüsselfaktoren.

Die Arbeitsmarktintegration erfolgt im Rahmen eines 3-schrittigen Prozesses

  1. Beratungs- und Betreuungseinrichtungen im Vorfeld der Beschäftigung: dienen der Vorbereitung, der Auswahl und der Vermittlung für die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse. Wichtig ist auch kompetenzorientiertes „Matching“, um geeignete offene Stellen für die Arbeitsuchenden zu finden.
  2. Arbeitstraining/Arbeitsvorbereitung: Die Vorbereitungszeit dient der Feststellung der persönlichen Eignung, der Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie der Einschulung.
  3. Lohnzuschüsse im Betrieb oder gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung an die Betriebe:
    • Die Arbeitskräfteüberlassung hat den Vorteil, dass eine fachliche und persönliche Begleitung der Arbeitskräfte in den betrieblichen Arbeitsprozess integriert werden kann.
    • Durch die Überlassungskonstruktion reduziert sich außerdem das Risiko eines unpassenden „Matchings“ zwischen Arbeitsplatz und Arbeitsuchenden.
    • Finanziell bekommen Betriebe für eine Dauer von maximal 12 Monaten durchschnittlich 50 Prozent der Lohnkosten ersetzt.
    • Ein degressiver Verlauf kann bei besonders arbeitsmarktfernen Personen die anfänglich vielleicht geringe Leistungsfähigkeit finanziell ausgleichen: am Anfang höhere Förderung, danach weniger.

Was ist neu?

  • Mit dem Programm Sprungbrett wird erstmals ein Gesamtkonzept für die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen geschaffen, das alle Seiten mit einbezieht, statt isolierter Einzelmaßnahmen.
  • Mit diesem Gesamtpaket sollen verstärkt Leitbetriebe jeder Größe als Kooperationspartner gewonnen werden und „Einstiegsarbeitsplätze“ geschaffen werden.

Wer wird besonders gefördert?

  • Personen, die bereits vor der Coronakrise langzeitarbeitslos waren.
  • Personen, die während Corona langzeitarbeitslos geworden sind, aber weitere Risikofaktoren aufweisen (insbesondere Alter 50+, gesundheitliche Vermittlungseinschränkung).

Wie wirkungsvoll war das Programm?

  • Bis Ende 2022 wurden über 47.000 Personen im Rahmen dieses Programms gefördert, insgesamt wurden € 345,4 Mio an Fördermitteln ausbezahlt. Im Vergleich zum Höchststand im April 2021 ist die Langzeitarbeitslosigkeit unter anderem durch dieses Programm bis Ende 2022 um 65.814 Personen gesunken.

Wie geht es mit diesem Programm weiter?

  • Da die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit nach wie vor ein wichtiges Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist, werden die Instrumente und Strategien dieses Programms weiter fortgeführt, die Finanzierung erfolgt ab 2023 nicht mehr aus einem Sonderbudget, sondern aus dem AMS-Regelbudget.
Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2024