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Schulungszuschlag Neu (früher Bildungsbonus)

seit 1. Jänner 2024

Der Bildungsbonus wurde als Anreiz für längere Ausbildungen im Rahmen der Corona-Joboffensive geschaffen, um Abbrüche aufgrund einer geringen Existenzsicherung während der Qualifizierung zu vermeiden. Aufgrund der positiven Wirkungen wurde der Bildungsbonus mit 1. Jänner 2024 durch den Schulungszuschlag Neu unbefristet verlängert und um eine zeitliche Staffelung erweitert.

Hinweis

Für Personen, die eine Maßnahme zwischen dem 1. Oktober 2020 und 31. Dezember 2023 begonnen haben und bereits einen Bildungsbonus erhalten, bleibt die Förderung unverändert. Es erfolgt kein Umstieg in den Schulungszuschlag Neu!

Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Maßnahme und danach, ob ein allfälliger Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung vor Beginn der Maßnahme besteht:

  • Alle Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhalten ab 2024 einen Schulungszuschlag in einfacher Höhe von rund 75 Euro pro Monat.
  • Besteht unmittelbar vor Beginn der Maßnahme ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung und dauert eine Schulung länger als 4 Monate, wird dieser Zuschlag verdreifacht und beträgt ca. 224 Euro monatlich.
  • Bei einer Maßnahmendauer von mindestens 365 Tagen und Vorliegen von Leistungsansprüchen gibt es den Schulungszuschlag in fünffacher Höhe, rund 374 Euro pro Monat.

Hinweis

Ab Erreichen eines Grenzbetrages von täglich 51,20 Euro wird lediglich der dreifache Zuschlag ausbezahlt.

Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2024