Kocher: Gewerbelegitimation in Scheckkartenform kommt Ausstellung der Gewerbelegitimation in Leinenpapier wird durch moderne Scheckkarte ersetzt
Im heutigen Ministerrat wurde die Modernisierung der Gewerbelegitimation beschlossen. Bestimmte Gewerbetreibende sind gesetzlich verpflichtet, eine amtliche Legitimation bei der Ausübung des Gewerbes mitzuführen. Diese Legitimation bietet den Konsumentinnen und Konsumenten Schutz, dass die Gewerbetreibenden alle fachlichen und persönlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes erfüllen, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Das betrifft vor allem gewerbliche Tätigkeiten außerhalb von Betriebsstätten, bei denen es sinnvoll ist, dass durch die Ausweise die Legitimität leicht überprüft werden kann. Dazu zählen beispielsweise Fremdenführerinnen und Fremdenführer, Berufsdetektive oder sogenannte Handlungsreisende bei Haustürgeschäften.
Derzeit werden diese Nachweise in Leinenpapier ausgestellt, die von der Gewerbebehörde mit Schreibmaschine oder händisch ausgefüllt werden. Diese Form ist nicht mehr zeitgemäß. Daher soll die Gewerbelegitimation künftig im Scheckkartenformat ausgestellt werden, so Kocher. Derzeit bestehen rund 3.300 Gewerbelegitimationen. Jährlich werden rund 400 neue ausgestellt. Eine Scheckkarte bietet eine größere Fälschungssicherheit, ermöglicht eine bessere Kontrolle und ist für die Kundinnen und Kunden leichter als amtliches Dokument wahrnehmbar, hält Kocher zur Neugestaltung der Gewerbelegitimation fest.
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