Bundesminister Kocher: Senkung der Lohnnebenkosten ist wichtige Maßnahme zur Entlastung der Unternehmen und Beschäftigten Kocher begrüßt zudem Beschluss der Abschaffung der Kalten Progression
Zwei der im Juni im Rahmen des Anti-Teuerungspakets der Bundesregierung präsentierten Entlastungsmaßnahmen wurden heute im Ministerrat behandelt: die Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Abschaffung der Kalten Progression.
„Die Senkung der Lohnnebenkosten führt zu einer spürbaren Entlastung des Faktors Arbeit. Im Detail geht es um eine Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds ab Jahresbeginn 2023 und zwar von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent. Die jährliche Entlastung, die durch diese Maßnahme ermöglicht wird, beträgt über 350 Millionen Euro. Verbunden damit ist auch ein Signal für die Lohnverhandlungen, die demnächst starten, denn wenn die Lohnkosten insgesamt sinken, erzeugt das auch einen Spielraum für die Verhandlungen“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Es ist nicht die erste Maßnahme dieser Art, die die Bundesregierung trifft, um den Faktor Arbeit zu entlasten. Bereits im Juni wurde eine Senkung des Unfallversicherungsbeitrags von 1,2 Prozent auf 1,1 Prozent beschlossen. Außerdem beträgt der Beitrag zum Insolvenz-Entgeltfonds seit 2022 0,1 Prozent statt 0,2 Prozent. Darüber hinaus wird es im nächsten Jahr die Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Prämie von bis zu 3.000 Euro geben. „Als Arbeits- und Wirtschaftsminister ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass der Faktor Arbeit entlastet wird. Als Bundesregierung setzen wir die notwendigen Schritte, damit dieses Ziel auch erreicht wird. Das zeigt sowohl der heutige Beschluss über die Senkung der Lohnnebenkosten, wie auch bereits beschlossene Maßnahmen“, so Kocher.
Außerdem wurde heute auch der Beschluss für die Abschaffung der Kalten Progression gefasst. „Die Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung mit 1. Jänner 2023 ist ein Schritt von historischer Tragweite über den in Österreich seit vielen Jahren diskutiert wurde. Im Ergebnis wird den arbeitenden Menschen in Österreich mehr von ihrem Gehalt übrigbleiben, weil sie nicht mehr jedes Jahr aufgrund der Steuerprogression automatisch einen höheren Steuerbetrag zahlen müssen. Das ist gerade in Zeiten von hoher Inflation, wie wir sie aktuell erleben, ein wichtiger Schritt und führt dazu, dass den Menschen mehr Geld zum Leben bliebt und damit die Kaufkraft gestärkt wird“, so Kocher abschließend.