Bundesminister Kocher: Antragsphase für den Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 startet heute Selbst-Check für Energiekostenpauschale ebenfalls ab heute möglich
"Von 29. März bis 14. April gab es die Möglichkeit, sich für eine Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses 1 für das vierte Quartal 2022 voranzumelden. 27.931 Unternehmen haben diese genutzt und können nun seit heute bis 3. Juli 2023 einen formellen Antrag stellen. Die Antragsstellung erfolgt wie schon die Voranmeldung über den Fördermanager der aws, der Förderbank des Bundes. Dass die Antragsstellung nun auch beim EKZ 1 für das vierte Quartal möglichst rasch starten kann, ist ein wichtiges Signal für Unternehmen, die aufgrund der ökonomischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine vor finanzielle Herausforderungen gestellt sind. Der Energiekostenzuschuss sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit Arbeitsplätze in Österreich", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Darüber hinaus startet heute auch der Selbst-Check zum Erhalt der Energiekostenpauschale. "Mit der Energiekostenpauschale unterstützen wir Klein- und Kleinstunternehmen angesichts der hohen Preise für Energie. Mit heute ist es für betroffene Unternehmen bereits möglich, online einen Selbst-Check durchzuführen. Damit schaffen wir eine unkomplizierte Möglichkeit für Betriebe, um zu prüfen, ob sie Ansprüche auf Unterstützungsleistungen im Rahmen der Energiekostenpauschale erwarten dürfen", so Kocher. Der Selbst-Check kann unter www.energiekostenpauschale.at abgerufen werden.
Zu den Details des Energiekostenzuschusses 1 im vierten Quartal 2022
Grundsätzlich gelten für den Energiekostenzuschuss 1 im vierten Quartal sehr ähnliche Voraussetzungskriterien wie für den bisherigen Energiekostenzuschuss 1. "Bei den Energieformen werden, neben Strom, Erdgas und Treibstoffen, auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte gefördert. So wollen wir sicherstellen, dass alle Unternehmen, die aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise hohe Mehrkosten aufweisen und auf eine Unterstützung für einen Teil der Mehrkosten angewiesen sind, diese auch erhalten", so Kocher.
Zu den wichtigsten Eckpunkten der Energiekostenpauschale
Die Energiekostenpauschale ist eine Unterstützungsmaßnahme für Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro, die keinen Energiekostenzuschuss erhalten können. "Die jeweilige Förderhöhe liegt zwischen 110 Euro und 2.475 Euro und wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 bestimmt; ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich. So entlasten wir angesichts der hohen Kosten für Energie auch jene Unternehmen, die keinen Anspruch auf den Energiekostenzuschuss haben", so Kocher abschließend.
Kontakt:
Presseabteilung - Wirtschaft: presse.wirtschaft@bmaw.gv.at