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Kocher/Rauch: Pflegelehre startet plangemäß im September
 
Ausbildungsverordnungen zur Pflegelehre werden heute erlassen

 Nachdem die gesetzliche Grundlage der Pflegelehre auf Initiative der Bundesregierung im Parlament beschlossen wurde, werden heute rechtzeitig für den Start der Lehrlingsausbildungen die dazugehörigen Ausbildungsversuche "Pflegeassistenz" und "Pflegefachassistenz" per Verordnung in die Liste der Lehrberufe aufgenommen. Beide Verordnungen, die die Rahmenbedingungen für die betrieblichen Lehrlingsausbildungen festlegen, werden am 1. September 2023 in Kraft treten und ermöglichen, dass ab dem Schuljahr 2023/2024 nunmehr neben den bereits bestehenden Ausbildungsangeboten auch Lehrlingsausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich angeboten werden. Künftigen Lehrbetrieben und Lehrlingen wird zusätzlich auch ein Ausbildungshandbuch zur Verfügung stehen.

"Es freut mich, dass mit den Ausbildungsverordnungen der Weg für die Ausbildung von Lehrlingen im Pflegesektor geebnet ist. Gemäß dem Zeitplan, den wir uns als Bundesregierung gesetzt haben, werden die ersten Betriebe nach Erteilung des Feststellungsbescheids bereits ab September beginnen können, Pflegelehrlinge auszubilden. Das ist ein wichtiger Schritt, denn bisher konnte man im Pflegebereich noch keine Lehrausbildung absolvieren. Als Bundesregierung ist es uns ein wichtiges Anliegen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für den Pflegebereich zu schaffen, damit sie mit gut ausgebildeten Fachkräften für gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen gerüstet ist", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

"In Betreuung und Pflege gibt es eine Vielfalt an Ausbildungen, sodass Jede und Jeder sehr individuell den richtigen Berufseinstieg und auch den richtigen Schwerpunkt wählen kann. Die Pflegelehre ist Teil des Gesamtkonzepts für Ausbildungen im Pflegebereich und ein wichtiger Baustein in der großen Pflegereform. Während der Pflegelehre erwerben jungen Menschen eine Qualifikation zur Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz nach aktuellen Qualitätsstandards. Damit sind sie genau die anerkannten Fachkräfte, die wir so dringend brauchen. Gleichzeitig ist es besonders wichtig, dass auch in der Pflege die Möglichkeit zur Weiterbildung und Höherqualifizierung in allen Bereichen gefördert wird. Wir ermöglichen ein durchgängiges Weiterbildungssystem von der Pflegelehre bis zum Masterstudium", betont Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

Studien zufolge werden bis zum Jahr 2030 unter Berücksichtigung der bis dahin stattfindenden Pensionierungen sowie des zusätzlichen Bedarfs aufgrund der demographischen Entwicklung insgesamt rund 76.000 Pflegekräfte, davon bis zu ein Drittel in den Pflegeassistenzberufen, benötigt. Auch derzeit sind 8.157 Stellen im Gesundheits- und Sozialwesen österreichweit unbesetzt, das sind rund 7 Prozent aller offenen Stellen. Mit der Pflegelehre schafft die Bundesregierung zwei neue Ausbildungsmodule: eine 3-jährige Lehre mit Abschluss zur Pflegeassistenz und eine 4-jährige Lehre mit Abschluss zur Pflegefachassistenz. In beide Lehrberufen sollen die zukünftigen Pflegekräfte bestmöglich ausbildet werden. Für Tätigkeiten an der Patientin oder am Patienten wird ein Mindestalter von 17 Jahren eingehalten. Finanzielle Sicherheit wird durch ein monatliches Lehrlingseinkommen sichergestellt. Die Ausbildungsbetriebe haben wie andere auch Zugang zur betrieblichen Lehrstellenförderung.

Kontakt:

Presseabteilung - Wirtschaft: presse.wirtschaft@bmaw.gv.at