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Kraus-Winkler: Ab 2024 neue Entlastungen auch für Tourismusbetriebe

Mit dem neuen Jahr wird die Körperschaftssteuer von 24 Prozent auf 23 Prozent gesenkt. "Damit bekommen Österreichs Tourismusbetriebe etwas mehr Spielraum für Investitionen oder können das Eigenkapital weiter stärken. Zusammen mit der Entlastung beim Öko-Innovationsfreibetrag, bei den Lohnnebenkosten und den Energieabgaben wird damit ein Beitrag zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit der Betriebe möglich," so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

Hier ein Rechenbeispiel: Ein Hotel mit einem jährlichen Energieverbrauch von 800.000 kw/h Strom sowie 154.000 m3 Gas macht zum Beispiel 2024 einen Gewinn von 500.000 Euro (vor Investitionsfreibetrag und Senkung der Lohnnebenkosten). Zusätzlich wird eine Solaranlage mit Speicher um 75.000 Euro installiert, für welche von der KPC eine Förderung zuerkannt wurde. Die gezahlten Bruttogehälter für die 50 Mitarbeiter betragen 2,5 Mio. Euro. In Summe käme dieses Hotel durch diese Steuer- und Abgabenentlastungen auf eine Jahresgesamtentlastung von in etwa 38.847 Euro.

"Die bisherige Wintersaison ist trotz Herausforderungen für die Branche gut angelaufen. Mit diesen Entlastungen setzt die Bundesregierung richtige Maßnahmen, um auch die investitionsintensiven Tourismusbetriebe in Zeiten von gestiegenen Kosten weiter zu entlasten. Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Tourismus müssen weiter bestmöglich abgesichert werden", so Kraus-Winkler.

Rückfragen & Kontakt:

Maximilian Spera, BA BA
Pressereferent der Staatssekretärin für Tourismus
+43 1 71100 6300-46
maximilian.spera@bmaw.gv.at
https://www.bmaw.gv.at/Themen/Tourismus

Presseabteilung - Wirtschaft: presse.wirtschaft@bmaw.gv.at