Investitionskontrolle für neue Eigentümerstruktur des Flughafens Wien-Schwechat abgeschlossen Antragstellerin erlangt keinen beherrschenden Einfluss
"Ausländische Investitionen in österreichische Unternehmen sind grundsätzlich zu begrüßen, da sie Investitionskapital bringen, das für die Weiterentwicklung des österreichischen Wirtschaftsstandorts wichtig ist. Bei Drittstaats-Investitionen in bestimmten besonders sensiblen Bereichen, die gewisse Schwellenwerte übersteigen, gibt es eine Prüfung im Rahmen des Investitionskontrollverfahrens. Dabei wird festgestellt, ob die Sicherheit und öffentliche Ordnung Österreichs gewahrt bleiben. Ein solches Verfahren wurde auch im Fall der aktuellen Investition in den Flughafen Wien-Schwechat unter Anwendung sämtlicher Prüfkriterien durchgeführt und nun abgeschlossen", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Die Antragstellerin hielt bereits vor dem geprüften Angebot auf Aufstockung ihrer Beteiligung knapp über 40 Prozent der Aktien am Flughafen Wien. Auch nach der Transaktion wird sie zu weniger als 50 Prozent beteiligt sein. "Im Ergebnis konnte durch strenge Auflagen sichergestellt werden, dass die ausländische Antragstellerin durch ihre Investition auch auf sonstige Weise keinen beherrschenden Einfluss auf den Flughafen Wien-Schwechat erlangt: Zusätzlich zu den beiden bestehenden dürfen keine weiteren Aufsichtsratsmitglieder von der Antragstellerin nominiert werden, sie darf keine Satzungsänderungen vorschlagen und ihr werden gewisse Berichtspflichten auferlegt. Im Zuge des Verfahrens hat die Antragstellerin die Eigentümerstruktur offengelegt. Es liegen keine Gründe vor, die für eine Untersagung der Investition sprechen würden. Die Investition wird daher von der Investitionskontrollbehörde nicht untersagt", so Kocher.
Die Investitionskontrolle ist ein mehrstufiges Verfahren. Im ersten Schritt findet auf EU-Ebene eine Prüfung im Rahmen des EU-Kooperationsmechanismus statt. Danach gibt es eine detaillierte nationale Prüfung um zu klären, ob von der ausländischen Investition unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände eine Gefährdung für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung Österreichs ausgehen kann. Für diese Prüfung ist in Österreich das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zuständig.
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