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Kraus-Winkler: Energiekostenzuschuss sichert Planbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit Budget für Energiekostenzuschuss mit 7 Milliarden Euro beschlossen

"Die stark gestiegenen Energiepreise stellen alle österreichischen Betriebe vor große Herausforderungen, so auch den Tourismus. Durch die Ausweitung der Energiehilfen schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen und halten den österreichischen Standort im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig", so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

Um unternehmerische Existenzen abzusichern, hat sich das Wirtschaftsministerium unter Bundesminister Martin Kocher für eine Ausweitung der Energiehilfen eingesetzt: Der Energiekostenzuschuss 1, welcher ursprünglich mit September enden sollte, wurde bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Seit 2023 gilt der Energiekostenzuschuss 2, der als Ausgleichsmaßnahme für gestiegene Energiekosten für alle Unternehmen vorgesehen ist. Im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1 entfällt in Stufe 1 und 2 die Energieintensität.
Zudem wurde die Förderintensität in der untersten Stufe von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Eine weitere Unterstützungsmaßnahme für Kleinstunternehmen ist mit dem Pauschalfördermodell geplant, dieses befindet sich derzeit in Ausarbeitung in der Bundesregierung.

"Die Nächtigungszahlen 2022 bestätigen das starke Comeback des heimischen Tourismus und belegen die Stabilität der Branche in herausfordernden Zeiten. Umso wichtiger ist es diesen Aufschwung jetzt fortzusetzen. Mit den beschlossenen Energiehilfen sichern wir die touristische Wertschöpfung und langfristig auch Arbeitsplätze in der Branche", so Kraus-Winkler.

Kontakt:

Andrea Gesierich, MA
Pressesprecherin der Staatssekretärin für Tourismus
Tel.: +43 1 71100 6300-43
andrea.gesierich@bmaw.gv.at